Wohin das Geld der Steuerzahler verschwindet


Im Folgenden habe ich Beiträge zum Thema "Verschwendung von Steuermitteln" gesammelt. Es handelt sich dabei um die haarsträubendsten Fälle, die ich in den letzten fünf Jahren als Gerichtsreporter miterlebt habe.





Wie man Steuergelder zum Fenster hinauswirft
Staatsanwalt und Schlägerei in Waldheim kosten Unsummen

Mehrere 10.000 Euro hat der Versuch eines Leipziger Staatsanwalts, die Haftzeit dreier Insassen der JVA-Waldheim zu verlängern, bereits gekostet. Zwei Instanzen der Strafjustiz waren Schauplatz der staatsanwaltlichen Versuche. Beide Male fiel die Anklage durch: Die Angeklagten wurden nicht verurteilt.


Vier Wachtmeister, drei Anwälte, ein Richter, ein Staatsanwalt und drei Zeugen haben sich im neuen Sitzungssaal 14 des Leipziger Landgerichts eingefunden. Alle Anwesenden bezahlen die Steuerzahler, denn die Kosten eines Verfahrens trägt der, der verliert und verloren hat vor dem Landgericht der Staatsanwalt.

Die drei Angeklagten waren einst Insassen der Justizvollzugsanstalt Waldheim. Letztere ist mittlerweile deutschlandweit bekannt, jedoch nicht dafür, dass die Zustände in der Anstalt vorbildlich sind. Am 28. November 1999 gab es Knatsch im Haftraum 44 des Hauses 11. Der Streit, darüber sind sich alle acht Insassen des Haftraums einig, habe sich um das Kaffeekochen gedreht: Man habe nämlich eine Kaffeerunde gehabt. Karsten L. sei an der Reihe gewesen, Kaffee zu kochen, habe sich aber geweigert. Und weil die Angelegenheit sich in Waldheim und nicht im Kindergarten abspielt, kam es zum handfesten Streit. (Kaffee ist im Gefängnis ein knappes Gut!) Vier der acht Häftlinge aus dem Haftraum 44 haben sich gegenseitig vertrimmt. Zuletzt, so scheint es, sind drei von ihnen auf Karsten L. losgegangen. In der Tat hat L. einige Blessuren davongetragen. Aber nicht nur er: Auch Andreas N. und Rico S. waren nach der Schlägerei leicht ramponiert.

Alle drei fanden sich ein paar Monate später vor einem Leipziger Amtsrichter und auf der Anklagebank wieder. Allen dreien wurde eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Eine seltsame Konstellation, drei die Täter und Opfer zugleich sind. Der Amtsrichter hat die drei Waldheimer Gefangenen freigesprochen: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, so hat er in sein Urteil geschrieben, "war es nicht möglich, einen Sachverhalt festzustellen, der die Verurteilung eines oder aller Angeklagten gerechtfertigt hätte." Damit ist eigentlich alles gesagt, denkt man und irrt: Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt, um die Verurteilung der drei Angeklagten vor dem Landgericht Leipzig zu erreichen. Er hat wiederum verloren. Auch Landrichter Viro Schultz hat die drei ehemaligen Waldheimer nicht verurteilt. Nach der Beweisaufnahme vor dem Landrichter stand das fest, was bereits vor dem Amtsgericht festgestanden hat: Es gab in Waldheim im Haftraum 44 eine Schlägerei, und es ging dabei ums Kaffeekochen. Wer wann damit angefangen hat, wen zu schlagen, das konnte auch vor dem Landgericht nicht geklärt werden.

Bis jetzt hat der Staatsanwalt mit seiner Anklage mehrere 10.000 Euro Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen. Damit könnte es eigentlich sein Bewenden haben. Hat es aber nicht: Er werde die Einlegung einer Revision empfehlen, verkündet der Staatsanwalt. Die drei Verteidiger werden sich freuen. Sie haben in der Vergangenheit schon eine Menge Geld verdient, ohne viel dafür tun zu müssen und - wie es scheint - wird es so weiter gehen.

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Nach 30 Monaten rechtskräftig
Greifswalder wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Im Juli 1999 hat sich unweit von Leipzig ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Zwei Tote und ein Verletzter waren zu beklagen. Rund 30 Monate danach ist der Greifswalder Ronald S, Fahrer des Unfallwagens, rechtskräftig verurteilt worden.


Viele Köche, so heißt es, verderben den Brei. Viele Juristen haben sich mit Ronald S. beschäftigt. Der Soldat aus Greifswald hat im Juli 1999 einen schweren Unfall verursacht. Er war zu schnell unterwegs, hat in einer Doppelkurve die Kontrolle über sein Auto verloren und geriet auf den Randstreifen: Sein Auto hat sich gedreht und ist mit solcher Wucht gegen einen Baum geprallt, dass es in zwei Teile zerrissen wurde. Zwei Mitfahrer von S. verstarben noch am Unfallort. Der Soldat wurde schwer verletzt.

Sein erstes juristisches Nachspiel hatte der Unfall am 14. März 2000 vor einem Amtsrichter. Letzterer verurteilte Ronald S. wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, setzte diese zur Bewährung aus und verhängte noch ein Bußgeld von (damals) 2.000 Mark. Das Urteil sei zu milde, hat der Staatsanwalt gemeint: S. habe durch sein Fahren in "Michael Schuhmacher Manier" gezeigt, dass er charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Deshalb sei dem Greifswalder auch die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Was macht ein Staatsanwalt, der das Urteil des Amtsrichters unannehmbar findet? Er legt Berufung ein. So auch in diesem Fall. Der Staatsanwalt zog vor das Leipziger Landgericht und bekam dort seinen Willen. Landrichter Roland Klimm hat S. die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen, und es im übrigen beim Urteil des Amtsrichters belassen.

Dieses Urteil hat nun wiederum dem Greifswalder Soldaten nicht gefallen. Zu seinem Glück sieht die Strafprozeßordnung eine weitere Instanz vor: Das Oberlandesgericht. Dessen Richter hoben auf Antrag des Greifswalders das Urteil von Landrichter Klimm auf und haben den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Leipzig zurückverwiesen. Die Oberrichter rügen nämlich nur Fehler anderer Richter und fällen selbst keine Urteile.

In Leipzig hat es nun Landrichter Jens Kaden getroffen. Er muss den tödlichen Unfall erneut verhandeln. Dies macht er auch. Nach kurzer Verlesung des "angefochtenen Urteils", einigem Austausch über die Schwierigkeiten, in Mecklenburg-Vorpommern einen Job außerhalb der Bundeswehr zu finden, fällt der Richter ein Urteil: Ronald S. wird zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen. Dies so scheint es, ist exakt das Urteil, das bereits der Amtsrichter gefällt hat. Doch es gibt zwei Unterschiede: Anstelle von 2000 Mark Bußgeld muss Ronald S. 1020 Euro Bußgeld zahlen, und die ganzen Gerichtskosten, die seit dem Urteil des Amtsrichters aufgelaufen sind, die zahlen die Steuerzahler.

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Recht contra Vernunft?
Viel Einsatz vor dem Landgericht Leipzig für absehbar wenig Gewinn

Vor dem Landgericht Leipzig wird derzeit über einen Unfall verhandelt, der sich 1997 (!) auf der A14 ereignet hat. Die Verhandlung, so steht zu befürchten, könnte ausgehen wie das Hornberger Schießen - das ist schlecht für die Steuerzahler.


Der Staatsanwalt kämpft verbissen, um eine Verurteilung des Dölbauer Kaufmanns Manfred I. Der ist von einem Leipziger Amtsrichter zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze à 100 Mark verurteilt worden, und zwar wegen Unfallflucht. I. ist weitergefahren, obwohl sich hinter ihm auf der A14 und nach dem Schkeuditzer Kreuz ein Unfall ereignet hat. Das sei eine Unfallflucht, hat der Amtsrichter befunden, schließlich hätte der Kaufmann auf dem Randstreifen halten können. Nur: An der Stelle, an der sich der Unfall ereignet hat, gab es 1997 keinen Randstreifen. Sei's drum, vor dem Amtsgericht Leipzig wurde Manfred I. verurteilt.

Es dürfte niemanden verwundern, dass der Dölbauer Berufung gegen das Urteil des Amtsrichters eingelegt hat: I. will vor dem Landgericht Leipzig freigesprochen werden. Es hat Landrichter Nils Knochenstiern getroffen. Er habe, so beginnt der Richter, die Akten studiert: Die Berufung des Kaufmanns sei nicht ganz unbegründet. Außerdem liege der Unfall, der Anlaß für die Anklage sei, schon viereinhalb Jahre zurück. Deshalb rege er an, das Verfahren einzustellen: I. zahle eine Geldbuße von 1000 Euro und die Sache sei erledigt.

Die Sache ist nicht erledigt. Der Staatsanwalt stimmt einer Einstellung des Verfahrens nicht zu. Er will die Verurteilung I.'s erreichen, in dem er einen Verkehrsrowdy zu vermuten scheint. Denn der Kaufmann soll sich mit dem Hallenser Mathias W. ein kleines Rennen auf der A14 geliefert und W. schließlich ausgebremst haben. Das Rennen endete daraufhin für W. in der Leitplanke, für sein Auto mit Totalschaden und für Manfred I. mit einer Anklage.

Der Dölbauer will von all dem nichts mitbekommen haben. Ein Rennen mit W. habe es nicht gegeben. Er habe zwar bemerkt, dass hinter ihm ein Unfall geschehen sei, doch nicht angehalten. Das sei ihm zu gefährlich gewesen. Außerdem habe er gesehen, dass schon eine Reihe Pkw's gehalten habe. Mathias W. könnte das ein oder andere zu dem, was der Staatsanwalt glaubt, und dem, was I. behauptet, sagen. Nur: Er ist zum ersten Termin vor dem Landgericht Leipzig nicht erschienen. Zum zweiten Termin sollte ihn die Hallenser Polizei bereits morgens um 6.00 Uhr abholen. Indes: W. war um 6.00 Uhr nicht (mehr) zuhause. "Was machen wir jetzt", fragt Landrichter Knochenstiern angesichts seines immer noch fehlenden Zeugen den Staatsanwalt. Auch die Tatsache, dass der Polizeieinsatz bereits eine Menge Steuergelder gekostet hat, ändert nichts an dessen Haltung. Er stimmt einer Einstellung des Altverfahrens nach wie vor nicht zu.

Also gibt es Ende April einen neuen Termin. Dann geht es abermals um 40 Tagessätze. Abermals werden sich alle Prozeßbeteiligten bange fragen, ob es gelingt, Mathias W. zum Termin zu bringen oder nicht. Gelingt es nicht, wird Landrichter Knochenstiern wiederum fragen: "Was machen wir jetzt". Die Antwort des Staatsanwalts wird schon jetzt mit Spannung erwartet. Ein Verlierer steht bereits fest: Die Steuerzahler.

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Von der Kriminalisierung des Alltäglichen
Landgericht Leipzig stellt Verfahren gegen Radiser ein

Ein Vorfall, wie er im Straßenverkehr täglich mehrfach vorkommt, hat den Radiser Klaus F. zunächst vor das Leipziger Amts- und dann das Landgericht geführt. Beide Male hat der Staatsanwalt versucht, die Verurteilung des Radisers zu erreichen, beide Male ist er gescheitert.


Es ist häufig von der Überlastung der deutschen Gerichte die Rede, aber nur selten davon, dass manchmal auch Staatsanwälte der Grund dafür sind. So musste sich zunächst ein Leipziger Amtsrichter und danach der Leipziger Landrichter Viro Schultz mit dem Fall des Radisers Klaus F. befassen. Der war in Leipzig auf einer zweispurigen Straße unterwegs, wollte seine Fahrspur wechseln, hat offensichtlich geschlafen und ein Auto, das auf der zweiten Spur fuhr, übersehen. Es kam zum Unfall. Eine klarer Verstoß gegen den Paragraphen sieben der Straßenverkehrsordnung: "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Dass F. einen anderen gefährdet hat, steht fest, schließlich gab es einen Unfall. Entsprechend wäre ein Verwarnungsgeld von 75 Mark angemessen gewesen.

In der Diktion eines Leipziger Staatsanwalts liest sich die Angelegenheit anders. Der Radiser habe "keine Bedenken gegen seine Fahrweise" aufkommen lassen. Nur um seines "schnelleren Fortkommens" willen, habe er andere gefährdet und sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Deshalb sei F. wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu verurteilen. Die Folge einer solchen Verurteilung kann man dem Strafkatalog der Leipziger Staatsanwaltschaft entnehmen. Dort ist eine Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen und ein Entzug der Fahrerlaubnis für 12 bis 18 Monate vorgesehen.

Für Klaus F. ist die Anklage aus Leipzig somit keine zu vernachlässigende Größe. Zwei Leipziger Richter konnten dem Vorwurf jedoch nichts abgewinnen. In der ersten Instanz, vor dem Amtsgericht, wurde der Radiser freigesprochen: Eine Gefährdung des Straßenverkehrs, so der Amtsrichter, könne er nicht erkennen. Der Staatsanwalt wollte es nicht glauben und versuchte, vor dem Landgericht Leipzig F's Verurteilung zu erreichen - wiederum vergeblich. Allerdings gab es dieses Mal keinen Freispruch für Klaus F. Landrichter Viro Schultz weiss zwar auch nicht, worin die Gefährdung des Straßenverkehrs bestehen soll, doch daran, dass F. sich ordnungswidrig verhalten habe, gebe es keinen Zweifel. Entsprechend regt der Richter an, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße von 150 Mark einzustellen - und so wird es gemacht.

Das Ergebnis von 150 Mark steht in einem gewissen Mißverhältnis zum Aufwand, der notwendig war, es zu erreichen. Da das Verfahren eingestellt wurde, trägt der Steuerzahler die Gerichtskosten und die betragen ca. 4.000 Mark - inklusive eines Gutachtens das von der Dekra erstellt wurde.

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Bei Glatteis kann man Rutschen!
Staatsanwalt verschwendet Geld der Steuerzahler

Alle Prozeßbeteiligten am Leipziger Landgericht waren sich einig: Die Berufung, die ein Staatsanwalt aus der Verkehrsabteilung gegen das Urteil eines Amtsrichters eingelegt hat, war unsinnig. Entsprechend wurde sie zurückgenommen. Zuvor jedoch wurden Steuergelder in Höhe von mehreren Tausend Euro verschwendet.


Am 2. Februar kam der Trockenbauer Steffen K. in Paunsdorf ins Rutschen. Auf glatter Fahrbahn brach das Heck seines BMW aus. K. schlitterte geradeaus, während die Straße eine Kurve machte und krachte in zwei am Straßenrand geparkte Autos. Ein Schaden von rund 5.000 Euro war die Folge. Steffen K. hat die Polizei gerufen. Die Beamten erschienen vor Ort und machten das, was sie bei Unfällen immer machen: Einen Atemalkoholtest. Und siehe da: K. hatte 0,64 Promille Alkohol in seinem Atem. Dies sei kein Wunder, so erklärte der Trockenbauer, denn er habe zwei Bier getrunken. Die Fahrt sei nämlich nicht geplant gewesen, habe sich vielmehr kurzfristig ergeben.

Der geschilderte Fall kam auf den Schreibtisch eines Leipziger Staatsanwalts, und der witterte eine Straftat. Zum Unfall sei es gekommen, weil Steffen K. nicht mit angepasster Geschwindigkeit, d.h. zu schnell gefahren sei. Zu schnell sei K. gefahren, weil er Alkohol getrunken habe. Weil K. Alkohol getrunken habe, hätte er bei Fahrtantritt damit rechnen müssen, dass er einen Unfall verursache. Entsprechend sei er wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu verurteilen. Soweit der (Zirkel-)Schluß des Staatsanwalts.

Ein Leipziger Amtsrichter hat sich mit der Wirklichkeit beschäftigt, Zeugen gehört und erfahren, dass K. mit einer Geschwindigkeit von ca. 25 Stundenkilometern den Hainveilchenweg in Paunsdorf entlang gefahren ist. Der Unfall, so die einhellige Meinung aller Beteiligten, sei auf das Glatteis und nicht auf die 0,64 Promille Alkohol, die K. in seinem Blut hatte, zurückzuführen. Ein alkoholbedingter Fahrfehler und somit eine Gefährdung des Straßenverkehrs, so der Amtsrichter, sei nicht nachweisbar. Entsprechend könne K. auch nicht wegen einer Straftat verurteilt werden. Aber: Der Trockenbauer hat eine Ordnungswidrigkeit begangen: Er sass mit 0,64 Promille am Steuer seines Autos. Das kostet 300 Mark Geldbuße.

Der Staatsanwalt aus der Leipziger Verkehrsabteilung hat geschäumt. Das Urteil sei ein Fehlurteil und müsse vom Landgericht Leipzig korrigiert werden. Steffen K. sei wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu verurteilen.

Also muss Landrichter Viro Schultz verhandeln. Erneut werden vier Zeugen vernommen und für ihr Kommen entschädigt, erneut erstattet der Gerichtsmediziner sein Gutachten und erhält dafür sein Honorar, erneut erscheint Steffen K. mit seinem Anwalt, der seine Gebühren für die Verhandlung verlangt, und erneut muss ein Richter seine Zeit opfern, um eine unsinnige Verhandlung zu führen. Am Ende der Verhandlung vor dem Landgericht steht exakt das Ergebnis, das bereits am Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht stand: K. ist den Hainveilchenweg nicht entlang gerast, und sein Auto kam wegen des Glatteises ins Rutschen. Angesichts dieser Wirklichkeit, nimmt der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft die Berufung seines Kollegen zurück. Dies ist zu spät für die Steuerzahler. Sie sind um einige Tausend Euro erleichtert worden.

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Meissener Unfallkasse verschwendet Geld ihrer Versicherten


Rund 16.000 Euro zum Fenster hinausgeworfen

Wie sorgfältig sie mit dem Geld ihrer Versicherten umgeht, das demonstriert die Sächsische Unfallkasse aus Meißen derzeit vor dem Landgericht Leipzig: Rund 16.000 Euro wurden eben einmal aus dem Fenster geworfen.

Ein völlig unsinniges Verfahren führt die Sächsische Unfallkasse aus Meißen derzeit vor der Zivilabteilung des Landgerichts Leipzig - unsinnig deswegen, weil man auch bei der Unfallkasse wissen könnte, dass dabei "nichts rauskommen" wird, wie es der Leipziger Landrichter Sixtus Ecker formuliert hat.

Eigentlich will der Anwalt der Unfallkasse rund 110.000 Euro erstreiten. Das Geld ist ein Drittel der Aufwendungen, die für die Behandlung eines 14jährigen notwendig waren. Letzterer ist im Mai 1999 mit seinem Rad unter den Lkw von Thilo E. geraten, und der soll deswegen für einen Teil der Behandlungskosten aufkommen. E. hätte den Unfall vermeiden können und habe zudem den Unfall verursacht, trägt der Anwalt der Unfallkasse vor.

Das Vorgetragene, so bemerkt Landrichter Ecker, sei schlicht falsch. Ein Gutachter der Dekra habe die näheren Umstände des Unfalls untersucht. Dieses Gutachten sei auch bei der Unfallkasse bekannt. Daraus gehe eindeutig hervor, dass es für Thilo E. keinerlei Möglichkeit gegeben habe, den Unfall zu vermeiden. Der 14jährige habe durch eine plötzliche Lenkbewegung, bei rot und unmittelbar vor E.'s Lkw mit seinem Rad die Straße überqueren wollen. Damit habe E. nicht rechnen können. Und selbst wenn er damit gerechnet hätte, wäre sein Lkw auf keinen Fall mehr zum Stehen gekommen, der 14jährige in jedem Fall überrollt worden.

"Was", so fragt der Leipziger Richter den Anwalt der Meißener Unfallkasse, "soll diese Klage? Es gibt keinerlei Aussicht auf Erfolg" und weiter: "Das ist das Geld der Versicherten, das hier rausgeworfen wird."

Der Anwalt der Meißener sieht es gelassen. Bei der Unfallkasse, so erklärt er, wolle man eben ein Urteil. Diese Antwort bringt den Landrichter endgültig auf die Palme. Er sei sich sicher, dass man auch bei der Meißener Versicherung eine Rechtsabteilung unterhalte. Den dort beschäftigten Personen wäre es, so fährt er fort, ohne weiteres möglich gewesen, zu erkennen, dass eine Klage gegen Thilo E. ohne Aussicht auf Erfolg ist und nur Geld kostet. Alles reden nützt nichts: "Die Unfallkasse" (Wer auch immer sich hinter dieser Bezeichnung versteckt) will ein Urteil, koste es, was es wolle. Landrichter Ecker, sowieso schon auf der Palme, erregt sich weiter: "Als Steuer- und Beitragszahler finde ich es unglaublich wie die Unfallkasse mit dem Geld ihrer Versicherten umgeht."

Doch aller richterlicher Ärger nutzt nichts: Der Anwalt und seine Unfallkasse wollen ihr Urteil. Das werden sie am 6. September bekommen. Darin wird stehen: Die Klage wird abgewiesen. Die Unfallkasse trägt die Kosten des Verfahrens, und die belaufen sich auf rund 16.000 Euro - 16.000 Euro, damit hätte eine ganze Reihe von Zahnersatz bezahlt werden können, eine Unmenge von Rezeptzuzahlungen wäre unnötig gewesen und und und, aber was will man machen: "Die Unfallkasse" will eben ein Urteil.

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© Michael Klein