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Unter den Talaren der Muff von tausend Jahren

Michael Klein bespricht das Urteil des Ersten Senats

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Verlängern Strafbefehle das Verfahren?

Ein wissenschaftlicher Beitrag von Michael Klein und Dr. Dirk Tolkmitt
Zusammenfassung
Strafbefehle gelten als Mittel der Prozeßökonomie. Sie sollen aufgrund der ihnen unterstellten Effizienz Ressourcen sparen, eine zügige Erledigung von Strafverfahren gewährleisten sowie eine spezial- und generalpräventive Wirkung entfalten, da die Strafe der Straftat in kurzer Zeit nachfolgt. Dieses Leistungsprofil von Strafbefehlen wurde bislang stets angenommen, aber nicht getestet. Im vorliegenden Beitrag wird auf der Grundlage einer Studie am Amtsgericht Leipzig zum ersten Mal untersucht, ob Strafbefehle tatsächlich die Vorteile haben, die ihnen unterstellt werden. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Im Vergleich zum Anklageverfahren sind Strafbefehle nur bei wenigen Straftaten dazu geeignet, ein Strafverfahren zu beschleunigen. In der Mehrzahl der Fälle verlängern Strafbefehle das Verfahren. Das Ergebnis ist gravierend, denn gerade die angenommene Effizienz von Strafbefehlen gilt als Rechtfertigung dafür, eine Beeinträchtigung der Recht der Beschuldigten in Kauf zu nehmen.

Die Anwaltsseite

Vielfältige Interventionen haben mich überzeugt. Ich hatte einen Mangel auf meiner homepage: Nirgends war etwas über Anwälte zu lesen. Dem habe ich jetzt Abhilfe geschaffen, und zwar mit einer ständigen Rubrik, die laufend erweitert wird. Dort sammle ich Beispiele zu dem, was es nach Meinung diverser Rechtsanwälte bei diversen Anwaltskammern gar nicht gibt: schlechte, raffgierige und sonstige Anwälte, die nicht den "Schutz des Verbrauchers" oder noch hehrere Ziele im Auge haben, sondern ihr Bankkonto. Ja, tatsächlich, es gibt Anwälte, die mit beiden Augen, nicht nur mit einem, auf ihr Honorar, besser: auf die Höhe ihres Honorars schielen oder sollte ich sagen: starren? Wie auch immer, von solchen Exemplaren und den Mitteln, derer sie sich bedienen, ist auf meiner Anwaltsseite zu lesen.

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Die Bankerseite

Nach den Anwälten sollten eigentlich die Insolvenzverwalter kommen. Aber: Ich gebe den Bankern den Vorzug. Ihre Versuche, Geld zu bekommen, das sie in windige Geschäfte gesteckt haben, Geld aus Bürgschaften zu saugen, Geld aus völlig überhöhten Grundschulden zu retten, sind es wert, dokumentiert zu werden.

Juristen und "die Bürger"

Sie urteilen in unserem Namen, haben Vorstellungen davon, wie wir seien und doch gibt es nichts, was vielen Juristen fremder ist, von dem sie weniger wissen als von "uns": den Bürgern.


GERICHTSBERICHT DER WOCHE

  • Eigentlich sollte der Gerichtsbericht "die sieben Schwaben" heißen, aber dann sind doch "Italienische Geschäfte" daraus geworden.
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ÄRGERLICHES; GERICHTLICHES

Für alle, die das Verkehrsrecht aus der Sicht eines Gerichtsreporters kennenlernen möchten:


Michael Klein (© LANS)