Bundesrichter im Abseits
Koalition von Land– und Europarichtern hilft Immobilienanlage-Opfern

Immobilien(fonds) galten einst als rentable Geldanlage, als Steuersparmodell und geeignetes Mittel zur privaten Altersvorsorge. Heute ist jeder froh, der kein Geld in einen Fonds mit einem so wohlklingenden Namen wie: “Neue Bundesländer”, “Hettstedt”, “Angermünde”, ”Geithain” oder gar “Ohrdruf” investiert hat, der keine Eigentumswohnung nebst Miteigentumsanteil an einem “Boarding-House”, z.B. in Dresden erworben hat. Anleger, die nicht gerade einen Fonds der Berliner Bankgesellschaft gezeichnet haben, stehen Schlange, um ihren Anteil oder ihr sonstiges Immobilienengagement wieder los zu werden. Denn nirgendwo sonst in der Republik haben Anleger die Vorteile, die man bei der Bankgesellschaft Berlins genießt: Gesicherte Renditen trotz wertloser Fondsanteile oder garantiert hohe Mietgewinne ungeachtet tatsächlich geringer Mieteinnahmen.

Außerhalb von Berlin tragen Anleger die zumeist verheerenden finanziellen Folgen ihres Immobilienengagements selbst, werden viele von ihnen zerrieben zwischen Immobilien(fonds), die nichts oder kaum etwas einbringen und hohen Forderungen an Zins und Tilgung für das aufgenommene Darlehen.

Doch es gibt einen ersten Silberstreif am Horizont, z.B. für Anleger, die einen Treuhänder bevollmächtigt haben, in ihrem Namen einen Darlehensvertrag mit einer Bank abzuschließen und mit dem Darlehen Fondsanteil(e), Eigentumswohnung(en) und manches mehr zu erwerben. Es ist eine Ironie der Geschichte, dass ausgerechnet das Rechtsberatungsgesetz verbraucherfreundliche Wirkung entfaltet. 1935 geschaffen, um Juden aus dem Geschäft mit dem Recht hinaus zu drängen und heraus zu halten, dient es heute vor allem dazu, das Monopol von deutschen Anwälten auf alles, was hier Recht ist, aufrechtzuerhalten. Und ganz nebenbei hat das Rechtsberatungsgesetz auch sein Gutes, ist es zum Türchen geworden, durch das manche der gebeutelten Anleger entweichen können.

Die Treuhänder, die so munter im Namen der Anleger Darlehensverträge unterschrieben und Fondsbeitritte erklärten, waren in der Regel Steuerberater. Sie haben damit “fremde Rechtsgeschäfte gewerbsmäßig betrieben”, und das ist in Deutschland per Rechtsberatungsgesetz nur Rechtsanwälten erlaubt. Und weil Steuerberater keine Rechtsanwälte sind, sind alle Rechtsgeschäfte, die sie im Namen anderer abgeschlossen haben, unwirksam.

Das hat Konsequenzen für die Banken, die als Darlehensgeber aufgetreten sind. Vor dem Landgericht Leipzig etwa ist gerade eine Bank baden gegangen: 28 Verfahren hat sie auf einmal verloren (AZ z.B.: 04 o 4249/03). 28 Darlehensverträge haben die Richter der vierten Kammer für unwirksam erklärt, mit der Folge, dass die Banker den Darlehensnehmern jeden Cent an Zins und Tilgung zurückgeben müssen, den diese gezahlt haben. Ähnliche Urteile gibt es auch im Westen der Republik: So hat gerade (20. Januar 2004) der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (17 U 89/03) ein Urteil des Landgerichts Mannheim bestätigt, in dem die Banker ebenfalls verurteilt wurden, geleistete Raten auf Zins und Tilgung zurückzuzahlen, weil der zu Grunde liegende Darlehensvertrag unwirksam ist.

Das ist eine schöne Sache für die Anleger, deren “Steuerspar-Immobilie” von einem Treuhänder vermittelt wurde. Aber nur für sie. Die anderen Anleger, 300.000 sollen es nach vorsichtigen Schätzungen sein, stehen weiter im Regen, besitzen weiter unrentable “Schrottimmobilien” und sind häufig mit Bankern konfrontiert, die - werden die Raten auf Zins und Tilgung nicht aufgebracht - pfänden und zwangsvollstrecken.

Das tun die Banker mit dem Segen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes. Die darin versammelten Richter, schon einmal vom Europäischen Gerichtshof gemaßregelt, haben dessen Auslegung des “Haustürwiderrufsgeschäfts” unterlaufen. Am Wohnzimmertisch zu Stande gekommene Darlehensverträge können zwar widerrufen werden, die Darlehenssumme muss dann jedoch inklusive der Zinsen und sofort an die Banker zurückgezahlt werden. Eine Regelung im Sinne Letzterer, aber ohne Wert für die Anleger. Diese haben ja gerade ein Darlehen aufgenommen, um Immobilie oder Fondsanteil zu finanzieren. Und weil beides nichts wert ist, haben sie auch nicht das Geld, um das Darlehen zurückzuzahlen, und das Geld, Zins und Tilgung zu entrichten, haben die meisten auch nicht. Die für die Zukunft erhoffte Alterssicherung ist für sie zum wirtschaftlichen Ruin in der Gegenwart geworden.

Doch es regt sich Widerstand. Am Landgericht Bochum gibt es Richter, die der Meinung sind, im XI. Senat des Bundesgerichtshofs werde gegen EU-Recht verstoßen. Die Europäische Kommission wirft den gleichen Bundesrichtern vor, sie neutralisierten durch ihre Urteile die verbraucherfreundliche Rechtsprechung der EU. Und in Göttingen gibt es am 21. Februar 2004 eine Großveranstaltung mit einem ehemaligen Außenminister, einem ehemaligen Oberlandesrichter und Juraprofessoren. Sie alle streiten für Anlageopfer, für effektiven Verbraucherschutz und gegen “Immobilienbetrug”. Und richten sollen es die Richter beim Europäischen Gerichtshof, wieder die Bundesrichter maßregeln und die Anleger aus der Immobilienfalle befreien. Tun die Europarichter demnächst, was Insider und viele andere erwarten, dann ist das gut für die Anleger und schlecht für die Steuerzahler. Wir alle haften nämlich für eine deutsche Rechtsprechung, die gegen EU-Richtlinien verstößt. Das wissen auch die Bundesrichter beim XI. Senat, nur: Es scheint sie nicht zu interessieren. Warum auch? Und am Ende, da haben wir Berliner Verhältnisse: Alle zahlen für die Fehler, die Wenige gemacht haben.

veröffentlich in: DIE WELT vom 16.2.2004
© Michael Klein

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