Verlängern Strafbefehle das Verfahren?
Über drei Monate hinweg wurden die Strafverfahren, die am Amtsgericht Leipzig verhandelt wurden, nach
bestimmten Kriterien erfasst und anschließend von mir ausgewertet. Das Ergebnis läßt sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Anzahl der Strafbefehle, denen widersprochen wird, ist höher als die Anzahl der Strafbefehle, die unwidersprochen bleiben.
- Wird einem Strafbefehl widersprochen, dann vergeht deutlich mehr Zeit, ehe ein Urteil ergeht, als vergangen wäre, wäre sofort eine Anklage erhoben worden.
- Nur bei wenigen Straftaten erweist sich ein Strafbefehl als probates Mittel, um die Verfahrensdauer zu verkürzen.
Die Studie steht als PDF-Datein zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden:
Verlängern Strafbefehle das Verfahren?
Zusätzlich zur Studie gibt es noch einen wissenschaftlichen Beitrag, verfasst von Dr. Dirk Tolkmitt, Verwaltungsrichter und ehemals Amtsrichter in Leipzig und mir. Auch dieser Beitrag kann hier heruntergeladen werden. Er heißt - wie könnte es anders sein:
Verlängern Strafbefehle das Verfahren?