Gerichtsberichte der Woche: 2004


05.01.2004 - 09.01.2004: Der Delitzscher Leitersturz
12.01.2004 - 16.01.2004: Sachenrechtsbereinigung
19.01.2004 - 23.01.2004: Vor Gericht und auf hoher See
26.01.2004 - 30.01.2004: 132 Rinder
02.02.2004 - 06.02.2004: Aus Geld wird Haftstrafe
09.02.2004 - 13.02.2004: Beilrode besiegt Insolvenzverwalter
16.02.2004 - 20.02.2004: Operation gelungen, Patient tot
23.02.2004 - 27.02.2004: Zu viel Würze im Haftalltag
01.03.2004 - 05.03.2004: Reform: Anwälte werden an Verfahrenskosten beteiligt
08.03.2004 - 12.03.2004: Der schwarze Peter
15.03.2004 - 19.03.2004: 100.000 Euro
22.03.2004 - 26.03.2004: Casino Commerzbank
29.03.2004 - 02.04.2004: URLAUB
05.04.2004 - 08.04.2004: Torschlusspanik im Osten
13.04.2004 - 16.04.2004: Eine Beleidigung - ein Kasten Bier
20.04.2004 - 23.04.2004: Keine Schwarzschlachtungen im Erzgebirge
26.04.2004 - 30.04.2004: Ethnic Business
03.05.2004 - 07.05.2004: Rinder auf Reisen
10.05.2004 - 14.05.2004: Schmerzensgeld für Lebensrettung?
17.05.2004 - 21.05.2004: Ein sich selbst erhaltendes System
24.05.2004 - 28.05.2004: Getäuschter oder Täuscher?
01.06.2004 - 04.06.2004: Gehobene Ansprüche
07.06.2004 - 11.06.2004: Acht Tage Haft wegen 200 Euro
14.06.2004 - 18.06.2004: Purpurnes Wolkenkuckucksheim
21.06.2004 - 25.06.2004: Rinder auf Reisen
28.06.2004 - 02.07.2004: Fehlkalkulation
05.07.2004 - 09.07.2004: Tote Hühner
12.07.2004 - 16.07.2004: Den letzten beißen die Hunde
19.07.2004 - 23.07.2004: Die Farbe "Gelb" oder: Wo "Gelb" drauf ist, ist "Post" drin
26.07.2004 - 30.07.2004: Wettbewerb der Dachziegeln entschieden
02.08.2004 - 06.08.2004: Pauschalvertrag ist gleich Risikovertrag
09.08.2004 - 13.08.2004: Schiffbruch auch vor dem Oberlandesgericht
16.08.2004 - 20.08.2004: Das große Durcheinander



Der Delitzscher Leitersturz

2001 ist der Löbnitzer R. von einer Leiter gestürzt. P. hat die Leiter umgefahren. R. will Schmerzensgeld und P.’s Versicherung nicht zahlen. Dafür, so ihr Anwalt, sei eine andere Versicherung zuständig.

Das, was sich 2001 auf dem Gehweg der Delitzscher Pfortenstraße ereignet hat, wäre, gäbe es die gute alte Stummfilmzeit noch, über die Leinwand geflimmert. R. stand auf einer Leiter, die Leiter stand zwischen einem Auto und dessen Anhänger. Dann ist P., der Fahrer, losgefahren, hat die Leiter mitgenommen und R. ziemlich unsanft zu Boden befördert: Ein Wadenbein und ein Sprunggelenk sowie die Bänder im Fuß des Löbnitzers gingen dabei zu Bruch bzw. sind dabei gerissen.

Seit dem Unfall ist R. nicht mehr derselbe, hat er Schmerzen in seinem Fuß und daraus resultierend berufliche Probleme. Deshalb will er Schmerzensgeld, 8.000 Euro, und die Zusicherung, dass ihm alle Folgeschäden ersetzt werden. Zahlen soll der Kfz- Haftpflichtversicherer von P., und der weigert sich. R. sei nicht infolge eines Verkehrsunfalls verletzt geworden, sondern einem Arbeitsunfall zum Opfer gefallen. Deshalb müsse die Berufsgenossenschaft Bau zahlen. Dass das so sei, stehe im siebten Band des Sozialgesetzbuches.

Im siebten Band des Sozialgesetzbuches (SGB VII) steht viel, sehr viel, und darunter ist etlicher Unfug - oder wie ein Leipziger Landrichter gerne sagt: “Wenn das in Chinesisch dastünde, würde ich es genau so gut verstehen.” Dazu muss man wissen, der zitierte Richter spricht kein Chinesisch.

Für R.’s Fall ist zum Beispiel der Paragraph 7 des SGB VII relevant. Da steht: Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle. Einen Paragraphen weiter heißt es: Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten. Das ist ein sauberer Zirkelschluss, als solcher Unsinn, aber es steht im SGB VII, und man kann sich darauf berufen - z.B. die Bau-Berufsgenossenschaft: R. sei nicht versichert, sein Unfall daher kein Arbeitsunfall, und deshalb müsse man, also die Bau-Genossenschaft, ihm nichts zahlen.

So einfach ist das - nein, ist es nicht, denn Juristen streiten heftig über die Auslegung der Paragraphen 105 und 106 des SGB VII. Ersterer verweist auf Letzteren. Die Bedeutung dieses Verweises ist umstritten. Eine Fraktion ist der Meinung, wenn einer einem anderen einen Schaden zufüge, dann müsse die Berufsgenossenschaft zahlen, wenn einer von beiden versichert sei. Die andere Fraktion ist der Meinung, die Berufsgenossenschaft, also die gesetzliche Unfallversicherung zahle nur dann, wenn beide Unfallbeteiligten, also Täter und Opfer, versichert gewesen seien.

R., war nicht versichert, als er von der Leiter fiel, der, der ihn von der Leiter geholt hat, schon. Der Fall des Löbnitzers ist wie geschaffen, eine endgültige “obergerichtliche Klärung” herbeizuführen. R. hat nicht nur seine Knochen hingehalten, er wird auch seinen Rücken hinhalten müssen. Auf ihm werden die Juristen der Berufsgenossenschaft Bau, des Sozialgerichts, des Landes- und des Bundessozialgerichts (in der Reihenfolge) und dann anschießend, im schlimmsten Fall, noch die von Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof ihre Rechtsfindung austragen, weil es “der Gesetzgeber” versäumt hat eine eindeutige gesetzliche Regelung in klarem Deutsch zu formulieren (das vielleicht gar nicht wollte...). Über die 8.000 Euro Schmerzensgeld wird also frühestens in zwei bis fünf Jahren entschieden sein.
© Michael Klein

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Sachenrechtsbereinigung

Die Vereinigung beider deutscher Staaten ist für Juristen seit Jahren eine sprudelnde Quelle. Diejenigen, die mit Hilfe des Vermögensrechts Unsummen verdient haben, sind Legion, ebenso ist die Zahl derer, die weiterhin ihr Brot mit der Bewältigung der Vergangenheit verdienen, immens. Ihre Quellen, das Vermögensrecht, das Sachenrechtsbereinigungsgesetz u.a.m. scheinen nicht zu versiegen.

Da ist zum Beispiel Karl B.. Karl B. ist tot - seit einigen Jahren schon. Genauer gesagt, Karl B. ist 1974 gestorben, und zwar in Stuttgart. Zu den Schwaben ist der Sachse Anfang der 50er Jahre geflohen und u.a. im Leipziger Süden hat er ein Haus zurückgelassen. Darin wohnen die G.’s.. 1949 als Karl B. noch in Sachsen weilte, wohnten sie schon in dem Haus. Gut 20 Jahre nachdem B. die Republik fluchtartig verlassen hatte, wurden die G.’s Eigentümer des Hauses, in dem sie schon so lange zur Miete wohnten. Nun war es ihr Eigentum - lediglich eine Grundschuld über 21.000 Mark war abzulösen.

Und dann kam die Wende und mit der Wende kamen die Juristen - eine ganze Flut von Juristen strömte nach Ostdeutschland, um die Eigentumsverhältnisse zu regeln. Tja, und das machen sie seither - weil es sich lohnt.

Das Testament von Karl B. zum Beispiel, 1974 eröffnet und dann vergessen, hat neue Interessenten gefunden - einen Notar, der unbedingt die Immobilie im Leipziger Süden “sachenrechtsbereinigt” haben will. Das ist das juristische Unwort dafür, dass Geld den Besitzer wechselt: Die G.’s, die seit 1949 in dem Haus wohnen, sollen das Geld hergeben, dem Notar, in dessen Händen sich der Nachlass von Karl B. jetzt befindet, überweisen, sich damit Haus und Grundstück kaufen, das B. Anfang der 50er Jahre zurückließ: 80.000 Euro, so hat der Notar gedacht, sollten ihm die G.’s überweisen.

Die alten Leute sind geschockt. Seit 1949 leben sie in dem Haus im Leipziger Süden, und jetzt kommt einer des Weges, der mit dem Haus überhaupt nichts zu tun hat, und will Geld. Nicht nur das, es gibt auch noch eine gesetzliche Grundlage für die Forderung. 50.000 Euro, so haben die G.’s überschlagen, könnten sie zahlen. 80.000 Euro sei viel zu viel und überhaupt, man habe all die Jahre in das Haus investiert: 1953 Fenster und Fliesen erneuert, in den 60er Jahren den Balkon saniert, Innen ausgebaut und und und glücklicherweise haben die G.’s noch einige der alten Rechnungen - zum Belegen - weil ihnen sonst niemand glaubt, dass sie investiert haben. Das kann ja jeder behaupten, er habe 1953 Fenster saniert. Nur unseren Notar juckt das alles nicht. Er will 80.000 Euro, ist keinen Meter kompromißbereit, alles entsprechende Reden von Landrichter Manfred Ommeln nutzt nichts.

Und so muss der Richter überlegen, was der angemessene Preis für das Haus im Leipziger Süden ist, überlegen, was die G.’s an den Notar zahlen müssen. Wem das Geld letztlich zu Gute kommt, ist noch nicht klar. Ob noch Erben von Karl B. leben, weiß keiner, nur eines ist sicher: Lebt niemand mehr, dann kann sich der Finanzminister über ein paar tausend Euro freuen und der Notar natürlich auch.
© Michael Klein

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Vor Gericht und auf hoher See ...

Verkehrte Welt: Rund 11.000 Euro soll ein Torgauer Anwalt an seinen ehemaligen Mandanten, den Mockritzer Heiko D., zahlen. Der Anwalt habe ihn falsch beraten, meint D., ihn Geld gekostet, statt ihm Geld zu erstreiten.

Vorgeschichte

Heiko D. hatte einst gute Beziehungen zu seinem Nachbarn K.. Und weil Letzterer Dachdecker, D. selbst Bauunternehmer war, haben sich beide so manchen Dienst erwiesen. Unter anderem hat D. das Dach seines Hauses von K. decken lassen. Abgewickelt wurden die Geschäfte zumeist in bar, der Erhalt des Geldes jeweils quittiert. Alles war eitel Sonnenschein, bis K. von seiner Dachdeckerei nicht mehr leben konnte, Pleite ging, Konkurs anmelden musste und dermaßen von Gläubigern aller Art bedrängt wurde, dass er nach Geld gesucht zu haben scheint, wie ein Verdurstender in der Sahara nach einem Wasserloch sucht. Fündig wurde K. bei Heiko D.. Das gedeckte Dach auf dessen Haus, 24.000 DM wert, sei von D. nie bezahlt worden, man habe es anders verrechnet. Das war ein gefundenes Fressen, auf das sich die Banker der Kreissparkasse gestürzt haben: D. wurde verklagt, sollte die 24.000 Mark an die Banker zahlen, bei denen K. die meisten Schulden angehäuft hatte.

Gerichtsgeschichte: Erster Teil

Die Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig, einige Jahre zurück, die spotte jeder Beschreibung, meint der heutige Anwalt D.’s. Nennen wir ihn der zeitlichen Reihenfolge wegen Anwalt 2. Aussage habe damals gegen Aussage gestanden, die von D. gegen die von K.. Dennoch habe der damalige Richter, F. mit Namen, Heiko D. zum Abschluss eines Vergleichs gedrängt, ihm mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht, für den Fall, dass er nicht zwei Drittel der Klagesumme, also 16.000 Mark zahle. Das ist in der Tat, so es zutrifft, eine rüde Methode, die man gemeinhin Nötigung nennt, aber verklagt haben Anwalt2 und Heiko D. nicht Richter F., sondern D.’s damaligen Anwalt, also Anwalt 1. Anwalt 1 ist schuld, habe Heiko D. falsch beraten, ihm zum Abschluss eines Vergleichs geraten, den man nie hätte abschließen dürfen, nicht nach dem Verlauf der Verhandlung.

Gerichtsgeschichte: Teil zwei

“Was hätte ich machen sollen”, fragt drauf Anwalt 1 seinen Torgauer Kollegen, Anwalt 2, “wenn Richter F. sagt, ich glaube K. und nicht D.?”. “Wir Anwälte”, so belehrt ihn Anwalt 2, “sind doch nicht den Richtern hörig. Wir müssen unsere Mandanten doch vor Fehlern von Richtern bewahren. Sie hätten”, so fährt Anwalt2 an seinen Kollegen gewandt fort, “Richter F. umstimmen, es zumindest versuchen müssen.”

Rechtspraxis

Der Torgauer Anwaltszwist vor dem Landgericht Leipzig rührt an einem interessanten Problem: Nach welchen Kriterien entscheiden Richter, welche Aussage, welchen Zeugen sie für glaubwürdig halten und welche bzw. welchen nicht. Tja, das ist eine gute Frage. Nur: Wie lautet die Antwort? “Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand”, das ist ein Spruch, mit dem Juristen koketieren. Und mancher Rechtsprechung haftet in der Tat etwas Willkürliches an, nichts, was man nachvollziehen kann. Ein Richter glaubt halt einem Zeugen nicht. Das kommt vor, ist dann Pech für den, den es trifft. Oder wie ein Leipziger Landrichter meint: Vor Gericht bekommen sie ein Urteil, ob sie auch ihr Recht bekommen, das weiss ich nicht. Genug des Ausflugs in die Rechtswirklichkeit.

Gerichtsgeschichte: Teil drei

Anwalt1 soll also zahlen: Rund 11.000 Euro (die 16.000 Mark und die Verfahrenskosten) will Heiko D. von ihm . Ob er zahlen muss, entscheidet, wer? ... na ein Richter, Stephan Oberholz mit Namen, seit 15 Jahren im Geschäft und - wenn man so will - ein alter Hase in Sachen Anwaltshaftung. Und wer bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht genau hingehört hat, weiß: Richter Oberholz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Klage von Heiko D. abweisen, weil Anwalt1 keinen Fehler gemacht hat, vielleicht einfach der falsche Beklagte war, schließlich hat Anwalt1 nur beraten, gedrängt, genötigt, gedroht hat, wenn stimmt, was Heiko D. seinen Anwalt vortragen läßt, Richter F.. Insofern wäre er vielleicht der bessere Adressat der Klageschrift gewesen - Richterprivileg hin oder her.
© Michael Klein

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132 Rinder

Gut 100.000 Euro soll der Trossiner Otmar K. zahlen oder sagen, wo sich 132 Rinder befinden. Zahlen will er nicht, und sagen will er auch nichts - und deshalb wird gestritten, vor dem Landgericht Leipzig.

Rinder sind eine sensible Angelegenheit. In Zeiten von BSE und sonstigen unschönen Dingen, die dem Rindfleischesser den Genuss verdorben haben, gibt es auch allen Grund, sorgsam mit den Vierbeinern umzugehen. So gibt es eine Meldepflicht für neu ankommende oder verreisende Rinder, Verordnungen dazu, wie u.a. Rinder von einem Ort zum anderen zu bringen sind, und es gibt den Tierpass, ohne den nichts läuft, jedenfalls auf dem Papier.

In der Realität gibt es den Viehhändler S.. Der hat 132 Rinder verkauft und weiss nicht, wo sie sind. Das wüsste er aber gerne, schließlich hat er noch rund 100.000 Euro zu bekommen. Die meisten der 132 Rinder sind nicht bezahlt. Wie die Rinder aus seinem Blickfeld verschwinden konnten, weiss S. nicht, schließlich befinden sich die 132 Tierpässe, die für einen Verkauf zwingen notwendig sind, noch als - wie er dachte: Faustpfand in seinem Besitz. Doch eines weiss unser Viehhändler: Mit dem Trossiner Otmar K. hat er einen Kaufvertrag. K. wurden die Rinder im Herbst letzten Jahres geliefert. K. hat sie in Empfang genommen, aber 100.000 Euro des Kaufpreises nicht gezahlt. Erst, so hat K. gesagt, wolle er die Tierpässe. “Die Tierpässe”, so hat S. gesagt, “bekommst Du, wenn Du die 100.000 Euro überwiesen hast.” Das ist ein Dilemma, seit Oktober 2003 ist es das. Seit Oktober 2003 stehen die passlosen Tiere in einem “unbekannten” Stall und fressen, fressen den Stalleigentümer arm, kosten ihn zwei Euro pro Tag, 14.000 Euro im Monat und bringen kein Geld, weil sie nicht verkauft werden können: Sie haben keinen Pass.

Vor diesem Hintergrund streiten S. und K. vor dem Landgericht Leipzig. Man hat den Eindruck, als stritte hier Not gegen Elend: S. ist verzweifelt auf der Suche nach seinen Rindern, schon um ihnen ihren Pass auszuhändigen, doch noch verzweifelter scheint er dem Eingang der 100.000 Euro entgegen zu fiebern. Und K., dem sitzt der Schrecken einer zu erwartenden Schadensersatzklage im Nacken: gut 120.000 Euro will derjenige vom Trossiner, in dessen Stall die passlosen Rinder Asyl gefunden haben, wo sie verpflegt werden müssen, seit Oktober 2003....

Und beide, S. wie K., laufen um die Wette mit dem Veterinäramt (welchem auch immer). Finden dessen Häscher die passlosen Rinder, dann droht deren Tötung. Das wäre das schlimmste aller möglichen Enden der Geschichte. Es gäbe daher einen guten Grund, sich vor dem Landgericht zu einigen. Doch es gibt keine Einigung. Vielleicht ist der landrichterliche Vorschlag, K. gebe die Rinder zurück, und S. nehme sie zurück - einfach zu rustikal, jedenfalls stößt er auf keine Gegenliebe. Statt dessen giften sich K. und der Anwalt von S. an, nimmt die Verhandlung fast eine Wendung in’s Komische. “Wo sind die Tiere?”, fragt der Anwalt von S.. “Im Stall”, antwortet K.. In welchem Stall, Name, Anschrift, Adresse ...?”, fragt Ersterer und “Mein Name ist Hase, ich weiss von nichts”, antwortet Letzterer. Zur Erinnerung: Wir befinden uns in einem Gerichtssaal. Folglich wird gerichtet, am 26. Februar um 10.00 Uhr wird gerichtet. Was? Die Torgauer Zeitung wird es berichten.
© Michael Klein

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Aus Geld- wird Haftstrafe

Ein Leipziger Amtsrichter hat Gnade vor Recht ergehen lassen und eine Geldstrafe gegen Heiko K. aus Zella-Mehlis verhängt. Ein Leipziger Landrichter hat das Urteil aufgehoben und Recht gesprochen: K. muss sechs Monate ins Gefängnis.

Nach seinen diversen Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr, so Heiko K. aus Zella-Mehlis, sei er nicht mehr Auto gefahren, wenn er getrunken habe. Die diversen Verurteilungen und in letzter Konsequenz, die Haftstrafe, die ein Suhler Amtsrichter gegen ihn verhängt hätten, das habe ihm zu denken gegeben. “Gut”, so räumt er ein, “die drei Promille...”.

Drei Promille, d.h. etwas mehr als drei Promille hatte der Zella-Mehliser im Blut, als er in Leipzig gegen einen Ampelmast gefahren ist. Wie er an den Mast gekommen sei, so K., das wisse er nicht. Wie er zum Auto gekommen sei auch nicht. Eigentlich, so erklärt er einem Leipziger Landrichter, habe er sowieso nicht vorgehabt, Auto zu fahren. Letzteres habe er im Parkhaus stehen lassen wollen. Er könne sich “das” (mit den drei Promille) einfach nicht erklären. So viel habe er auch gar nicht getrunken, habe ja einen geschäftlichen Termin gehabt.

Diese Aussage hat Heiko K. schon einmal gemacht - vor einem Leipziger Amtsrichter, und Letzterer hat aus dem Gehörten Erstaunliches geschlossen: Die Fahrt mit drei Promille gegen einen Ampelmast sei eine für K. atypische Fahrt. Dies gesagt, hat der Amtsrichter Gnade walten lassen: Eine Geldstrafe hat er gegen K. verhängt, 100 Tagessätze à 40 Euro sollte der bezahlen.

Der Staatsanwalt hat geschäumt. Das sei ein unglaubliches Urteil, hat er gemeint, und Berufung dagegen eingelegt. Acht Vorstrafen habe Heiko K., viele davon seien einschlägig, wegen Trunkenheit im Verkehr verhängt. Davon, dass eine Autofahrt mit Promille im Blut atypisch für den Zella-Mehliser sei, könne nun wirklich keine Rede sein.

Ein Leipziger Landrichter hat sich der Ansicht des Staatsanwalts angeschlossen. Eine Geldstrafe, so hat er zunächst befunden, sei wegen der vielen Vorstrafen nicht vertretbar. Es müsse schon eine Freiheitsstrafe her. Und weil schon sechsmal eine Freiheitsstrafe gegen den Zella-Mehliser verhängt worden sei, könne die neuerliche auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, kurz: Heiko K. muss ins Gefängnis. 6 Monate nach dem Urteil des Leipziger Landrichters.
© Michael Klein

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Beilrode besiegt Insolvenzverwalter

Bis vor kurzem sah Insolvenzverwalter Michael Hawelka im Streit mit der Gemeinde Beilrode vor dem Landgericht Leipzig noch wie der sichere Sieger aus. Jetzt, ganz überraschend, hat er verloren, und zwar auf ganzer Linie. Schuld ist das Internet.

Zwar gibt man sich beim Sächsischen Staatsministerium für Justiz alle Mühe, um Richtern das Arbeiten und Richten so schwer wie möglich zu machen, doch es nutzt nichts. Obwohl u.a. am Landgericht Leipzig nicht genug Geld vorhanden ist, um die Bibliothek auf dem neuesten Stand zu halten, und obwohl den meisten Richtern der Zugang zum Internet vom Arbeitsplatz aus nahezu verunmöglicht wird, sind doch manche auf der Höhe der Rechtsprechung, kennen doch manche die neuesten Gesetze, Kommentare und Leitsatzentscheidungen.

Da ist zum Beispiel Landrichter Sixtus Ecker. Er recherchiert ungeachtet aller Unbill im Internet, mehr noch: Er wird fündig. Ausgerechnet beim Bundesgerichtshof unterläuft man die sächsischen Versuche, Richter von den neuesten Informationen abzuschneiden, stellt man - anders als zum Beispiel beim OLG-Dresden - alle Urteile ins Internet. Dort kann sie jeder - also auch Richter unterer Instanzen - lesen. Und das hat Richter Ecker getan. Ein (na ja, fast) ganz neues Urteil des Bundesgerichtshofes hat er gelesen, eines zum Insolvenzrecht, und das ist schlecht für Michael Hawelka.

Letzterer will bekanntlich gut 300.000 Euro aus dem Gemeindesäckel von Beilrode und im Gegenzug die Bahnhofstraße 3, 3a und 3b nebst darauf liegender Grundschuld (800.000 Euro von der Kreissparkasse Torgau-Oschatz) loswerden. Das Recht, das Grundstück an Beilrode zurückzugeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis heraus zu verlangen, habe er als Verwalter über die Vermögensreste des Torgauers Thomas S.. Der, einst solventer Käufer der Bahnhofstraße 3, 3a und 3b in Beilrode, ist zwischenzeitlich pleite.

Lange Zeit sah es so aus, als habe Hawelka mit seinem Ansinnen Erfolg, als spräche ihm Landrichter Ecker die 300.000 Euro zu und befreite ihn von der Last der Bahnhofstraße. Doch dann hat Landrichter Ecker das “neue” Urteil des Bundesgerichtshofs gefunden, und seither ist alles anders.

Das, was Insolvenzverwalter Hawelka da wolle, nämlich einen Kaufvertrag rückabwickeln, das gehe nicht - nicht nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Vielleicht wäre es nach der alten Rechtsprechung gegangen, aber die ist Geschichte. Richter Ecker fußt mit seiner Rechtsprechung in der Neuzeit. Deshalb hat er die Klage von Michael Hawelka, wohl sehr zur Freude der Beilroder Gemeinderatsmitglieder und - nicht zu vergessen von Friedhelm Kuschel - abgewiesen.
© Michael Klein

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Operation gelungen, Patient tot

Henry R. ist schwerhörig. Das war er nicht immer. Erst seit ihm ein Sicherungsposten vor einem herannahenden Zug gewarnt hat, ist er schwerhörig. Deshalb will er Schmerzensgeld. 12.000 Euro soll der Arbeitgeber des Sicherungspostens zahlen.

Henry R. aus Triebes ist Gleisbauer. Er verlegt und entfernt Gleise, baut deren Bett. Das hat er auch am 1. Juli 2002 getan, in Sachsen, genauer in Wurzen auf dem dortigen Bahnhof. Zu zweit, so erinnert sich der Triebeser, seien sie damals gewesen: Er und ein Kollege. Und selbstverständlich gibt es keine Bauarbeiten bei der Bahn ohne Sicherungsposten. Letztere werden nach Plan aufgestellt und haben zu warnen, wenn sich ein Zug naht. Und zum Warnen haben die Sicherungsposten ein Typhon, eine Tröte, die mit Gas betrieben wird, einen Höllenlärm und eine massive Druckwelle verursacht.

Am 1. Juli 2002 nun wurde Henry R. gewarnt. Er war gerade auf dem Weg zu seinem Kollegen am anderen Ende des Gleises und ca. vier Meter, wie er meint, vom Sicherungsposten entfernt. Da hat ihn der Posten gewarnt, sein Typhon zum Einsatz gebracht. Herny R. war gewarnt. Schlecht war ihm, ein Knalltrauma hat er gehabt, und bedient war er, für den Rest des Tages nicht mehr arbeitsfähig. Und in den Wochen danach hat er schlecht bis ganz schlecht gehört. Heute ist er schwerhörig: 70 Prozent betrage seine Schwerhörigkeit im Innenohr, erzählt er dem Leipziger Landrichter Sixtus Ecker. Von dem erwartet er ein Urteil: 12.000 Euro will der Triebeser, 12.000 Euro Schadensersatz von der Firma SIBA aus Halle, der Firma, die den Sicherungsposten beschäftigt hat, dessen Namen R. bis heute nicht kennt.

Und die Geschäftsführer von SIBA, beide persönlich nach Leipzig gekommen, wollen nicht zahlen. Die Aufgabe eines Sicherungsposten sei es, zu warnen. Sehe der Posten einen Zug nahen, dann habe er sein Typhon zu betätigen. Es wäre, so gibt Landrichter Ecker zu bedenken, doch möglich gewesen, den vier Meter entfernten Henry R. durch einen Zuruf vor dem folgenden Warnlaut zu warnen. Das sei nicht möglich. Zum einen, so ereifert sich einer der beiden Hallenser Geschäftsführer, was laufe R. auch spazieren, nähere sich einfach dem Sicherungsposten? Zum anderen, der Sicherungsposten habe zu warnen, wenn er einen Zug sehe. 35 Sekunden hätten die Arbeiter dann, um das Gleis, an dem sie arbeiteten, zu verlassen. Und man könne doch nicht das Leben all derer, die da arbeiten, riskieren, nur weil Henry R. seines Weges spaziere. Schließlich gebe es eine Vorschrift. Und es gibt eine Belehrung und einen Sicherungsplan.

Und dann ist da noch die Realität: Außer Henry R. war noch EIN weiterer Arbeiter auf der Baustelle. Der Sicherungsposten hat eine Verletztenquote von 50% produziert. Dass R. Schmerzensgeld will, ist Landrichter Ecker nachvollziehbar. Nur den Hallensern nicht. Sie sind der Meinung, die Körperverletzung, die ihr Streckenposten dem Triebeser zugefügt habe, sei durch die “Vorschrift”, den Sicherungsplan gedeckt.

Und nun muss Landrichter Ecker entscheiden was wichtiger ist: Die Vorschrift oder das Wohlbefinden von Arbeitern.
© Michael Klein

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Zu viel Würze im Haftalltag

Jürgen S. sitzt derzeit im Torgauer Gefängnis. Bis 2012 steht ein Zimmer für ihn bereit. Und weil man Stammgäste nicht gerne ziehen lässt, hat ein Leipziger Landrichter den Aufenthalt von S. um sechs Monate verlängert. Die Sache hat Pfeffer.

Jürgen S. hält sich derzeit rund um die Uhr im Torgauer Gefängnis auf. Er ist Insasse. Als solcher darf er seinen Haftraum ein wenig verschönern - mit einem CD-Player zum Beispiel oder einem Fernseher oder mit sieben Büchern (keinem mehr) oder sieben CD’s (keiner mehr). Auch das Nahrungsangebot darf S. etwas aufbessern: Kaffee, Tabak und sonstige Genussmittel (Schokolade usw.), darf er kaufen, aber nicht horten. So steht es in der Hausordnung. Soweit so gut.

Eine Hausordnung an sich ist nichts wert, wenn sie nicht durchgesetzt wird. Das wissen all diejenigen, in deren Hausordnung etwas von dem Einhalten der Zimmerlautstärke steht. Der Satz als solcher ist wertlos, schützt überhaupt nicht gegen die 120 Dezibel aus der Nachbarwohnung, wo ein ewig Junger meint, er müsse den Nachbarn genaue Kenntnis der Musik verschaffen, die er gerne hört.

Im Torgauer Gefängnis wird die Hausordnung noch durchgesetzt: per Haftraumkontrolle. Eine solche erfolgte am 5. Februar 2003 im selbigen von Jürgen S. und mit Erfolg: Ein Paprikastreuer und Backpulver wurden gefunden. Das ist ernst: Mit Backpulver kann man Kokain zu Crack verkochen, und im Paprikastreuer war Pfeffer, ob weißer, schwarzer oder grüner Pfeffer ist nicht bekannt, jedenfalls war er gemahlen.

Pfeffer, die Schote, die aus fadem Essen, würzige Speisen macht: Angesichts der geschmacklichen Einfalt, die Kantinenessen wohl auch im Gefängnis auszeichnet, ist es eigentlich zu verstehen, dass Insasse S. nachwürzen wollte. Doch Verständnis hin oder her: Pfeffer ist verboten. Pfeffer ist schlecht für die Nase der Hunde, der Suchhunde, und Pfeffer kann man Wärtern in die Augen oder noch besser: die Nase blasen. Das sind drei gute Gründe, Pfeffer für Insassen unzugänglich zu machen, seinen Besitz zu verbieten.

Er habe den Pfeffer von Wachtmeister Jan D. bekommen, hat Jürgen S. gesagt und damit ein Disziplinarverfahren gegen D. ausgelöst. Der Besitz von Pfeffer ist verboten und die Weitergabe von Pfeffer an Gefangene erst recht.

Jan D. wurde rehabilitiert. An der Behauptung von S., so hat die gefängnisinterne Untersuchung ergeben, ist nichts dran. Sie ist eine falsche Verdächtigung, und die wiederum ist strafbar. Sechs Monate Haft hat ein Amtsrichter deswegen verhängt, und Landrichter Jens Kaden hat die Strafe bestätigt.

Jürgen S. werden die sechs Monate Zuschlag egal sein. Er hat noch acht Jahre vor sich, was ist da ein Monat mehr oder weniger. Jürgen S. ist im Übrigen derjenige, der - gemeinsam mit Maschinenpistole und Komplizen - am Ende der 1990er Jahre kleine Banken z. B. die in Pressel, Söllichau, Dürrweitzschen oder Zwochau überfallen hat. “Der Angeklagte”, so hat der Amtsrichter fast schon in Hochachtung geschrieben, bezeichnet “sich als Bankräuber”. Zweifellos ist Jürgen S. ein Bankräuber, einer der Pfeffer in seinem Haftraum (im Paprikastreuer) hortet obendrein.
© Michael Klein

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Reform: Anwälte werden an den Verfahrenskosten beteiligt

Bei dem Leipziger Landrichter Manfred Ommeln kann man kostengünstige Verfahren führen. Der Richter legt die Verfahrenskosten auf alle Beteiligten, also auch die Anwälte um.

Im Februar 2004 hat der Bundestag das Kostenmodernisierungsrecht verabschiedet. Die Einnahmen von Anwälten werden dadurch um 12 Prozent steigen, so schätzt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Modernisierung heißt also mehr zahlen: Anwaltliche Leistungen werden für die, die sie nachfragen, teurer; mit Recht, wie man beim Deutschen Anwaltsverein meint, denn keiner “anderen Berufsgruppe habe man so viele Nullrunden zugemutet wie der Anwaltschaft”.

Und während die Abgeordneten, anteilig betrachtet im Übrigen mehrheitlich (ehemalige oder erfolglose) Juristen und Lehrer, den seit Jahren vernachlässigten Anwälten finanziell unter die Arme greifen, ist Landrichter Manfred Ommeln angetreten, die Folgen des Gesetzes für die Betroffenen schon jetzt zu mildern.

P. und G. sind Betroffene. Ersterer baut Landschaften, und Letzterer ist mit “Wärme und Vernunft” unterwegs. Beide haben in Großtreben-Zwethau gewerkelt, genauer in Last, am dortigen Herrenhaus, bekannter als Schloss. Und nun, nach nahezu geglückter Sanierung, streiten beide vor dem Landgericht Leipzig, streiten um gut 14.000 Euro, die P. zu bekommen meint, und G. nicht zahlen will.

Mängel habe P. zu verantworten, sagt G.. Der Herrenhausbesitzer habe sie angezeigt: Das Pflaster im Schloßgarten sei vier Zentimeter höher als die Randsteine, und zwischen Letzteren und Ersteren klaffe zudem eine Lücke von ebenfalls vier Zentimetern. “Das hält doch nicht, das weißt Du doch”, sagt G. zu P.. Der ist anderer Meinung. Natürlich hält das und überhaupt: Der Herrenhausbesitzer persönlich habe durch sein “hemdsärmeliges” Eingreifen sowohl den Absatz als auch die Lücke von vier Zentimetern zu verantworten: Die Farbe der Randsteine (anthrazit) habe ihm nicht gefallen, habe seiner Meinung nach nicht zum Braun des Pflasters gepasst. Die neun Zentimeter großen Pflastersteine habe er auch nicht gemocht, nur der Verlegung der 6, 12 und 18 Zentimeter großen zugestimmt. Ersteres habe den Absatz zur Folge, Letzteres die Lücke. Wieso der Herrenhausbesitzer bemängele, was er selbst zu verantworten habe, so P., das wisse er nicht, das sei ihm auch egal, er wolle nämlich sein Geld: 14.000 Euro stünden ihm zu, G., “Generalunternehmer” und Auftraggeber von P., müsse sie zahlen.

Die Streitsache ist wie geschaffen für eine gütliche Einigung, einen Vergleich. Und den regt Landrichter Ommeln dann auch auf seine unnachahmlich hartnäckige Art an: Bei 8.000 Euro beginnt er seine Vorschlagsreihe, bei 6.500 Euro endet sie schließlich, 6.500 Euro, die G. an P. zahlen muss.

Soweit - so gut. Dann kommt die Lex Ommeln zum Einsatz, Ziel: Kosten für Kläger und Beklagten reduzieren. Anstelle eines Vergleiches, so Richter Ommeln, rate er zu einem Anerkenntnisurteil: P.’s Anwalt reduziere seine Klagesumme von 14.000 auf 6.500 Euro, G.’s Anwalt erkenne die Forderung an, und beide Anwälte verzichteten auf ihre Vergleichsgebühr. Diesen Vorschlag macht der Landrichter. Keiner der Anwälte traut sich, ihn abzulehnen - man will ja nicht als Raffzahn dastehen. Und so kommt es, dass alle vor Richter Ommeln versammelten Streiter einen finanziellen Kompromiß eingehen. P. bekommt 6.500 Euro statt 14.000 Euro, G. zahlt 6.500 Euro statt null und die beiden Anwälte verzichten auf Gebühren in Höhe von insgesamt 1.500 Euro. Und am Schluss steht die Frage: Welche Reform des Kostenrechts ist verbraucherfreundlicher; die des Bundestags oder die von Landrichter Ommeln?
© Michael Klein

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Der schwarze Peter

Der Anblick ist nicht eben schön; Eingeworfene Fenster im ersten Stock, zugemauerte im Erdgeschoss, Wasserflecken allenthalben: ein sterbendes Haus, dennoch ein Haus, um das gestritten wird. Die Bundesrepublik Deutschland und die Bayerische Landesbank streiten darum. Die Geschichte ist ein Lehrbeispiel gescheiterter Privatisierung in Ostdeutschland.

Die Karl-Heine-Straße 20 wurde Anfang der 1990er Jahre verkauft: Für 12,1 Millionen Mark und von der Treuhandanstalt. Der erste Käufer hat Haus und Anwesen zum selben Preis gleich weiterverkauft. Ein Kaufpreis ist indes nie geflossen. Mehr noch: Der Kaufvertrag zwischen der Treuhandanstalt und Käufer Nummer eins wurde zwischenzeitlich von einem Leipziger Richter für ungültig erklärt. Damit beginnt alles von vorne ... fast. Die Treuhand gibt es nicht mehr, die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümer der Karl-Heine-Straße 20, versucht die Ruine auf ein Neues und nun wesentlich billiger zu verkaufen.

Das heißt beim Bundesvermögensamt wäre man die Karl-Heine-Straße 20 gerne los, sähe man sie gerne verkauft, doch eine Last liegt wie ein Fluch auf dem Haus. Die Bayerische Landesbank ist daran schuld. Irgendwie ist es den Bankern “gelungen” eine Grundschuld im Grundbuch zu deponieren, 1,5 Millionen Euro hoch ist sie und als Sicherung für einen Kredit gedacht, den Käufer Nummer zwei erhalten hat. Nur: Der hat zwar 1,5 Millionen Euro bekommen, aber das Grundstück nicht, schon weil er den Kaufpreis nie bezahlt hat. Und außerdem hat Käufer eins das Grundstück ja nie rechtsgültig von der Treuhand erworben, konnte es somit auch nicht an Käufer zwei weiterverkaufen ...

Jetzt streiten die Bundesrepublik und die Bayerische Landesbank um die Grundschuld und darum, wer den Schwarzen Peter hat: Die Bundesrepublik Deutschland, weil man vor Jahren gelinde gesagt “blauäugig” war, beim Verkauf der Karl-Heine-Straße und jetzt halt eine Grundschuld auf dem eigenen Grundstück hat. Oder die Bayerische Landesbank, weil die Banker gelinde gesagt, “unverantwortlich” mit ihrem Geld umgegangen sind und deshalb der Löschung ihrer Grundschuld zustimmen müssen. Und während vor dem Landgericht Leipzig gestritten wird, verfällt die Villa in der Karl-Heine-Straße und mit ihr ihr Restwert.
© Michael Klein

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100.000 Euro

Otmar K. muss zahlen, rund 100.000 Euro sind es nach dem Urteil eines Leipziger Landrichters, 100.000 Euro für 132 Rinder, die weg sind, wohin weiss kaum einer.

Eigentlich dürfte es nicht geben, worum vor dem Landgericht Leipzig gestritten wurde: 132 verschwundene Rinder. Im Jahre 1999 nämlich, genau am 27. Juli, wurde in Deutschland nationales Recht, was in der EU schon beschlossen war: “Die Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und ... Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen”. Jedes Rind hat seither einen Pass, zwei “Lebensohrmarken”, eine in jedem Ohr, und wie immer wenn Bürokraten mit von der Partie sind, werden Daten erfasst. Früher wurden die Daten auf Papier geschrieben und sind in Ordnern verschwunden, heute werden sie in Datenbanken gespeichert und verschwinden auf Datenträgern. Jeder Zu-, jeder Abgang, jede Geburt, jede Schlachtung, kurz: alles, was man als Rind so in seinem (kurzen) Leben erleben kann, muss gemeldet werden, damit jederzeit und genau gesagt werden kann, wo sich welches Rind und seit wann befindet. Kurz: 132 verschwundene Rinder kann es gar nicht geben. Und doch gibt es sie.

Viehhändler S. weiss ein Lied davon zu singen, denn er hat sie verkauft. An Otmar K. aus Trossin hat er sie verkauft. Und bei dem Trossiner sind sie auch tatsächlich angekommen, allerdings ohne Pass und somit ohne gültige Aufenthaltspapiere. Das hat zu einem Dilemma geführt: K. wollte die Rinder erst bezahlen, wenn er die Pässe in seinen Händen hat. S. wollte die Pässe erst aus seiner Hand geben, wenn das Geld, die 100.000 Euro Kaufpreis, bei ihm eingegangen ist. Das Dilemma war nicht zu lösen, und die Rinder, die hat K., der Viehhändler und kein Landwirt ist, weitergegeben. An wen, das will er nicht sagen, und Geld hat er auch nicht bekommen: Die Rinder haben keinen Pass, sind also - eigentlich - nicht verkäuflich, haben aber Appetit, einen Riesenappetit, fast arm gefressen haben sie denjenigen, der ihnen den Stall für ihren unerlaubten vor dem Veterinär- und dem Sächsischen Landeskontrollamt geheimgehaltenen Aufenthalt bereitstellt: 14.000 Euro im Monat kostet ihr Unterhalt.

Doch das hat vor dem Landgericht Leipzig nur eine untergeordnete Rolle gespielt - eigentlich gar keine. Dass die passlosen Rinder, ihr ungemeldetes Stehen in einem unbekannten Stall ein Verstoß gegen die Viehverkehrsverordnung und gegen die EU-Verordnung Nr. 820/97 ist, bleibt erst einmal ungeahndet. In Leipzig ist es allein um Geld gegangen, um rund 100.000 Euro, 100.000 Euro, die Otmar K. aus Trossin zahlen muss, an Viehhändler S.. K., so die Begründung, habe die Rinder bestellt, sie seien ihm geliefert worden, also müsse er sie auch bezahlen, Rinderpass hin oder her.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. K. bzw. sein Anwalt hat Berufung eingelegt. Die Oberlandesrichter in Dresden müssen sich nun mit den verschwundenen Rindern befassen.

Einstweilen bleibt als Fazit zu ziehen, dass es mit der Erfassung aller Rinder, dem lückenlosen Nachweis von Geburts- bis Schlachthof nicht weit her ist.
© Michael Klein

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Casino Commerzbank

“2001 war die Commerzbank Leipzig ein einziges Spielcasino”, schimpft Marco K.. Der Oschatzer muss es wissen, denn er ist rund 300.000 Euro losgeworden. Quasi über Nacht, so sagt er, sei sein Depot geschrumpft, um die Hälfte. Schuld an der erheblichen Wertminderung sind AT+T, Amazon und viele andere Aktien des Neuen Marktes, die K. - wie er sagt, nie wollte, sein Commerzbanker aber für ihn gekauft habe - ohne Auftrag.

Mit seinem Vorwurf steht K. nicht alleine. Eine ganze Reihe von Anlegern ist wütend: Er habe seinem Banker vertraut, sagt etwa der Zahnarzt G.. 193.000 Euro hat er an der Börse verloren. Schuld sollen die Commerzbanker sein. Doch die weisen die Vorwürfe zurück. Jeder, der an der Börse spekuliere, kenne die damit verbundenen Gefahren, werde gar explizit darauf hingewiesen. Das sei im Wertpapierhandelsgesetz vorgeschrieben. In Letzterem steht auch, dass die Banker jeden Kauf- oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren dokumentieren müssen. Entsprechend wollte der Leipziger Landrichter Stefan Quakernack jeden entsprechenden Kundenauftrag sehen. Die Banker haben ihm nichts gezeigt. Der Richter hat sie verurteilt. Knapp 100.000 Euro sollten sie an den Anleger B. (ebenfalls ein Zahnarzt) zurückzahlen. Bei der Commerzbank Leipzig scheint also nicht alles so gelaufen zu sein, wie es hätte laufen müssen. Thomas J. und Daniel S., die beiden leitenden Mitarbeiter der Leipziger Filiale, die für die erklecklichen Verluste etlicher Anleger verantwortlich sein sollen, sind zwischenzeitlich entlassen worden.

Auch vor Gericht liefen die Dinge lange Zeit schlecht für die Commerzbanker. Sie wurden verurteilt. Die Bankenaufsicht wurde ihnen von einem Leipziger Landrichter ins Haus geschickt. Sie mussten ungünstige Vergleiche schließen. Doch das ist Geschichte: Die Dresdener Oberlandesrichter um Gilbert Häfner sind den gebeutelten Bankern zur Seite gesprungen. Das Urteil des Leipziger Landrichters Quakernack etwa haben sie aufgehoben. Die Commerzbanker müssen keine 100.000 Euro an Anleger B. zurückzahlen. Nicht die Banker, so hat Richter Häfner sein Urteil begründet, müssten beweisen, das ihnen ein Kunde den Auftrag zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien erteilt haben. Der Anleger müsse beweisen, dass er zum Kauf oder Verkauf der einzelnen Aktien KEINEN Auftrag erteilt habe. Somit stehen die Anleger, die ihr Geld zurückhaben wollen, im Regen. Wie sollen sie beweisen, dass die ehemaligen Commerzbanker Thomas J. oder Daniel S. riskante Aktien ohne Auftrag gekauft haben? Das ist schlicht unmöglich. Ebenso wie es für Richter Häfner unmöglich wäre zu beweisen, dass ihm für sein Urteil KEINE Vorgabe gemacht wurde - von wem auch immer....
© Michael Klein

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Torschlusspanik im Osten

Klagen von Neubauern überschwemmen Gerichte

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, hat Michail Gorbatschow einmal gesagt. Und was ist mit denen, die zu früh kommen?

Am 22. Januar 2004 wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte veröffentlicht. Deutschland habe gegen Artikel 1 der Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Enteignung sogenannter DDR-Neubauern ohne Entschädigung war Ursache dieses Europäischen Richterverdikts. Mittlerweile ist diesem Urteilsspruch Widerspruch zuteil geworden: Die Bundesregierung hat Rechtsmittel eingelegt, will von der großen Kammer (17 Richter) des Straßburger Gerichtshofes prüfen lassen, was die kleine Kammer (5 Richter) da geurteilt hat - Ausgang ungewiss.

So ungewiss der Ausgang auch sein mag, unter Neubauern in Ostdeutschland bzw. deren Anwälten hat sich eine Torschlusspanik breit gemacht: Sie klagen was das Zeug hält. Allein am Landgericht Leipzig sind in den letzten Wochen 60 Klagen von Neubauern eingegangen, am beschaulichen Landgericht Dessau sind es 46, und an den anderen ostdeutschen Land- und Oberlandesgerichten, z.B. denen in Dresden sieht es nicht anders aus (nur wird nicht gezählt). Die meisten wollen mit ihrer Klage eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens erwirken, wollen, dass ihnen ein Richter ihr enteignetes Land zurückgibt oder doch zumindest den Verkehrswert desselben als Entschädigung zuspricht.

Rund 100.000 Hektar Forst- und Ackerland sollen betroffen sein. Rund 70.000 Neubauern soll es zu DDR-Zeiten gegeben haben. Doch nicht alle können klagen. Diejenigen, die 1992 ihrer Enteignung klaglos zugesehen haben, müssen sich mit dem status quo abfinden, haben keine Möglichkeit, die Zeit zurückzudrehen. Doch auch für diejenigen, die sich vor Gericht erfolglos gegen ihre Enteignung gewehrt haben, sieht es nicht gut aus. Die Latte dafür, dass ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen wird, ist hoch gelegt. Die Rechtskraft, so sagen Richter, sei “heilig”. An dieser Heiligkeit darf nur unter bestimmten im BGB (§578) festgelegten Umständen gerüttelt werden. Erfolgreich rütteln, so schätzt Manfred Ommeln, Leipziger Landrichter mit einer Spezialzuständigkeit für alle Folgekosten des Vermögensgesetzes, werden nur die wenigsten der Neubauern. Doch selbst wenn sie erfolgreich rütteln, so heißt das nicht, dass sie auch eine Entschädigung bekommen. Ireneu Cabral Barreto, als Präsident an der Entscheidung der Straßburger Richter beteiligt, hat dies in seinem Votum, das in Teilen von dem seiner vier Richterkollegen abweicht, zum Ausdruck gebracht: Die Neubauern hätten ja in der Zeit nach dem Modrow-Gesetz, also ab 1990, bis zur Verabschiedung des Nachtrags zum Vermögensgesetz (1992) von dem Land profitiert, dessen Eigentümer sie unter normalen Umständen nie geworden wären - schließlich sind Neubauern selbst die Nutznießer einer Enteignung, nämlich der der “Großgrundbesitzer”, vorgenommen zu Beginn der 40 Jahre DDR.

Während die einen denken, handeln die anderen bereits: Nur keine Frist versäumen, das scheint der Grundsatz, nach dem viele Anwälte, die Neubauern vertreten, derzeit handeln. Und dies obwohl noch überhaupt keine Frist läuft! Das wird teuer für die Mandanten: Sie müssen Gerichtskosten vorstrecken, ihrem Anwalt schon einmal eine Gebühr überweisen und das bei Streitwerten, die zum Teil erklecklich sind. Die Grundstücke von Neubauern waren dank des Modrow-Gesetzes die ersten Grundstücke, die im Osten der Republik kaufbar und für Gewerbeparks oder Einkaufszentren auf der grünen Wiese verfügbar waren. Entsprechend überhöht war der jeweilige Kaufpreis, um den nun erneut gestritten werden soll, derzeit - wie gesagt - ohne Rechtsgrundlage. Und so sind die Panikklagen das Beste, was den ostdeutschen Ländern geschehen konnte. Derzeit müsste jede von ihnen, so sagt Karl Schreiner, Pressesprecher am Landgericht Leipzig, weil ohne Rechtsgrundlage, abgewiesen bzw. im günstigsten Fall ausgesetzt werden.

Erst zum Schluss ist dann zu klären, wer die Zeche bezahlt, die ostdeutschen Länder oder der Bund. Der Nachtrag zum Vermögensgesetz, mit dem die Neubauern 1992 enteignet wurden, ist im Bundestag verabschiedet worden, ist Bundesgesetz. Somit würde wohl der Bund haften, nicht die Neuen Bundesländer, die die eigentlichen Nutznießer der Regelung waren.
© Michael Klein

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Eine Beleidigung - ein Kasten Bier

Er sei, so hat der Torgauer H. über R. aus ebenda gesagt, ein “Suffkopf” und ein “Mausehaken”. Nicht einmal hat H. das gesagt, nein: zweimal. Einmal von Fenster zu Nachbarfenster und einmal in der Kneipe. R. hat das übel und sich selbst einen Anwalt genommen.

Sein Mandant, so hat der Anwalt von R. geschrieben, sei in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, habe unter den Beleidigungen sehr gelitten: Nicht schlafen habe R. gekonnt, sich nicht mehr unter Menschen getraut, hätten doch Letztere gewusst, dass H. denke, R. sei ein “Suffkopf” und ein “Mausehaken”. Auch R.’s Würde, seine Menschenwürde, habe gelitten. Und weil Letztere unter dem Schutz des Grundgesetzes und die Persönlichkeitsrechte unter dem Schutz des Bürgerlichen Gesetzbuches stünden, wolle R. ein Schmerzensgeld - für den Schaden an seiner Persönlichkeit und den an seiner Würde. 2.500 Euro, so der Anwalt, wären wohl angemessen, um beide Schädigungen zu kurieren.

Der Torgauer Amtsrichter Stricker war der erste, der mit der Klage zu tun hatte. Er hat Zeugen gehört, vernommen, dass die sich an nichts erinnern, weder an “Suffkopf” noch an “Mausehaken”, dann, wo er schon einmal dabei war, geklärt, was das eigentlich ist, ein “Mausehaken”. Ein “Mausehaken”, das hat die amtsrichterliche Beweisaufnahme erbracht, hat etwas mit der Wegnahme fremden Eigentums zu tun. Was genau, das konnte nicht geklärt werden. Überhaupt, so hat der Amtsrichter geurteilt, R. “Suffkopf” und “Mausehaken” zu nennen, sei kein gravierender Eingriff in Persönlichkeitsrechte, deshalb gebe es auch kein Schmerzensgeld.

Damit war R. oder sein Anwalt oder waren beide nicht einverstanden. Sie haben Berufung eingelegt, den Leipziger Landrichter Wichelhaus in seiner Arbeitszeit mit der Frage beschäftigt, ob es für “Suffkopf” und “Mausehaken” Schmerzensgeld gibt. Es gibt, das sei vorweggenommen, kein Schmerzensgeld. Es gibt geschenktes Bier (ein Narr, wer Böses dabei denkt ...), einen ganzen Kasten geschenktes Bier. Richter Wichelhaus hat eine angemessene Lösung für den Torgauer Beleidigungsfall gefunden: H. solle R. einen Kasten Radefelder Bier schenken, sagen, er bedauere es, dass sich R. durch “Suffkopf” und “Mausehaken” beleidigt gefühlt habe und Schluss. Und es ist tatsächlich Schluss. H. und R. haben den Vorschlag angenommen. R. bekommt demnächst also einen Kasten Radefelder (den er nicht alleine trinken sollte ... schon wegen dem “Suffkopf” ...).

Seinen Vorschlag hat Richter Wichelhaus von langer Hand vorbereitet, sogar Probe getrunken hat er, Torgauer Bier, um genau zu sein, ist letztlich aber doch bei Radefelder gelandet, damit “R. einen Kasten Premium-Bier” bekommt - einen teuren Kasten im Übrigen. R. hat vor dem Amtsgericht verloren, sich vor dem Landgericht verglichen, bekommt einen Kasten Bier anstelle der geforderten 2.500 Euro Schmerzensgeld, entsprechend hat er mindestens 1.400 Euro für Gerichte und Anwälte zu zahlen.
© Michael Klein

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Keine Schwarzschlachtungen im Erzgebirge

Von “roten Baronen” aus dem Erzgebirge, “Unregelmäßigkeiten”, “immensen Nachbestellungen von Ohrmarken”, “Schwarzschlachtungen” und “Subventionsbetrug” war im Februar in der sächsischen Landpost zu lesen. Am 21. April wurde vor dem Landgericht Chemnitz über den entsprechenden Artikel gestritten.

Sie herrschen über gut 8.000 Rinder und rund 6.000 Hektar Land, die vier Herren, die angeführt von Matthias E. den Sitzungssaal 125 des Chemnitzer Landgerichts betreten. Sie sind gekommen, um ihrem Unmut Luft zu machen, ihrem Unmut nicht über zu geringe Agrarsubventionen, sondern über einen Artikel in der Landpost.

Die Landpost, das ist eine Postille des Verbands Deutscher Landwirte (VDL). Letztere sind Konkurrenz, Wiedereinrichter nach der Wende und auf die Herren von den Agrargesellschaften mit ihrer Tier- und Agrarindustrie nicht gut zu sprechen. Wie schlecht man beim VDL auf die Großagrarier aus dem Erzgebirge zu sprechen ist, kann man einem Artikel entnehmen, der den gesammelten Landpostabonnenten (1.313 an der Zahl) im Februar präsentiert wurde.

Der Artikel, so berichtet Matthias E., habe eingeschlagen wie eine Bombe und der Leumund seiner Agrar GmbH habe durch die darin erhobenen Vorwürfe, man schlachte schwarz und ergaunere sich Subventionen, erheblich gelitten. Wir verkaufen Frischfleisch, erläutert einer seiner Mitgeschäftsführer, und wenn man Frischfleisch verkaufe, dann sei der Vorwurf der “Schwarzschlachtung” erheblich. Und was den Vorwurf betreffe, man lasse viel zu viele Ohrmarken nachprägen, der im Zusammenhang mit den behaupteten “Schwarzschlachtungen” gemacht worden sei, so seien die Ohrmarken eben Schrott, hätten Sollbruchstellen und gingen schneller kaputt als man sie nachbestellen könne. Gut, es gebe das eine Rind, das längst geschlachtet gewesen sei, und das Kalb, das noch nicht geboren gewesen sei, als eine Ohrmarke nachbestellt wurde. Aber das seien eben Fehler, die passieren. Kurz: Die in der Landpost erhobenen Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage und dürften nicht weiter gemacht werden. Der Chemnitzer Landrichter Sander solle dafür sorgen.

Der Richter tut sich schwer. Im Artikel sei gar nicht ausdrücklich behauptet worden, dass in der Agrargesellschaft, über die Mathias E. herrsche, schwarz geschlachtet werde und unbestreitbar seien ja Ohrmarken für ein totes Rind und ein noch nicht geborenes Rind “nachbestellt” worden. Allerdings vergebe man sich auch bei der Landpost nichts, wenn man erkläre, den Vorwurf der Schwarzschlachtung, des Subventionsbetrugs und des kriminellen Viehhandels gar nicht an die Adresse von Matthias E. und die Agrargesellschaften in seinem Dunstkreis gerichtet zu haben. Bedaure man zudem noch den Begriff “rote Barone”, dann sei doch alles in Butter.

Doch so richtig in Butter ist vor dem Landgericht Chemnitz noch nicht alles: Es fehlt der Schuldige. Doch der ist schnell gefunden: Es ist der Landeskontrollverband Sachsen. Der habe, so spricht Landrichter Sander in sein Diktiergerät, durch seine Meldepraxis die Fehlinterpretationen und Mißverständnisse zu verantworten, die den Anlaß für den Beitrag in der Landpost gegeben haben. Und dass es Fehlinterpretationen und Mißverständnisse sind, an den Vorwürfen der “Schwarzschlachtung” und des “Subventionsbetrugs” nichts dran ist, darüber sind sich vor dem Landgericht Chemnitz alle einig. Die entsprechende Klarstellung dürfen die 1.313 sächsischen Abonnenten der Landpost in der nächsten Ausgabe lesen.
© Michael Klein

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Ethnic Business

Zwei Eisdielenbesitzer aus Torgau haben in Leipzig mit ihrem ehemaligen Partner gestritten und sich geeinigt. Letzterer bekommt 1.500 Euro und ist ab sofort kein “Partner” mehr.

Arbeitsmigranten aus anderen Ländern gehören spätestens seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zum öffentlichen Leben Deutschlands. Seither sind Polen, Italiener, Jugoslawen und Menschen vieler anderer Nationalitäten nach Deutschland gewandert, um hier zu arbeiten und letztlich auch hier zu bleiben. Und solange es Zuwanderung nach Deutschland gibt, beobachten Migrationsforscher immer wieder dasselbe Phänomen: Die Motivation, sich in Deutschland selbständig zu machen, ein eigenes Gewerbe zu gründen, ist bei “Ausländern” deutlich höher als bei Deutschen: Vietnamesische Supermärkte, türkische Dönerbuden, italienische Restaurants und Eisdielen geben davon ein beredtes Beispiel. Und nicht nur auf diese Weise tragen die “Ausländer” zum deutschen Bruttosozialprodukt bei. Auch die Dienstleistungsbranche, Steuerberater, Anwälte u.v.a., profitieren von Ausländern.

Da sind zum Beispiel N. und R. aus Torgau. Die beiden stammen aus Italien, haben zunächst in Berlin in einer Eisdiele gearbeitet und sich dann selbständig gemacht - in Torgau. Hier machen und verkaufen sie seit einiger Zeit Eis. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben sie dazu gegründet, eine Gesellschaft, an der zunächst nicht nur N. und R., sondern auch noch M. beteiligt war. “Zunächst” deshalb, weil es nach kurzer Zeit Streit gab. Streit darüber, wie die Eisdiele zu führen ist, Streit ums Geld und schließlich Streit ums Recht. Letzteren haben die drei Italiener vor dem Landgericht Leipzig und Richter Jürgen Quakernack geführt. Er sollte entscheiden, ob R. und N. noch rund 5.000 Euro an M. zu zahlen haben oder M. nicht vielmehr 9.000 Euro an R. und N. zu überweisen hat.

5.000 Euro will M. zurück. Das Geld sei sein Anteil an der GbR. Scheide er aus, so sei er auszuzahlen, hat er gesagt. Es gibt kein Geld, haben R. und N. erklärt. Der Aufbau der Eisdiele habe Geld gekostet. An den Kosten müsse sich M. beteiligen, schließlich sei er Mitgesellschafter. Die anteiligen Kosten für M. betrügen 9.000 Euro.

Soweit war der Rechtsstreit gediehen, als Landrichter Quakernack die Streiter zum zweiten Mal in seinen Gerichtssaal geladen hat. Und an diesem Punkt hat er abermals gefragt, ob die Streiter sich keine gütliche Einigung vorstellen können. Und das, was zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung unmöglich schien, wird wahr. Nach rund 20 Minuten Beratung auf dem Flur des Landgerichts kommt zu Stande, was in all den Monaten, die vorausgegangen sind, nicht möglich war: eine gütliche Einigung: R. und N. zahlen 1.500 Euro an M. und basta!

So schnell kann es gehen, und so teuer kann es werden, denn neben den 1.500 Euro sind Gerichts- und Anwaltskosten angefallen: Gut 4.142 Euro insgesamt. Die Kosten werden geteilt. R. und N. zahlen entsprechend 1.500 Euro an M., 1.950 Euro an ihren Anwalt und 121 Euro an die Gerichtskasse. M. gibt die 1.500 Euro, die er bekommt, an seinen Anwalt weiter, legt noch 450 Euro drauf und zahlt ebenfalls 121 Euro an die Gerichtskasse. Und damit wäre bewiesen, dass unsere “ausländischen Mitbürger”, wie sie Politiker gerne nennen, das Bruttosozialprodukt in Deutschland in mannigfaltiger Weise erhöhen - nicht nur durch die Steuern, die sie zahlen, sondern auch durch die Geldtransfers zum Beispiel von ihren Konten auf Anwaltskonten ...
© Michael Klein

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Rinder auf Reisen

132 Rinder sind weg. Bis zum heutigen Tag sind sie verschwunden. Quer durch Sachsen wurden sie transportiert, und dann, nicht weit hinter Torgau, verliert sich ihre Spur. Eigentlich kann es das gar nicht geben. In Zeiten von BSE können 132 Rinder nicht einfach verschwinden. Schließlich wurden allerlei Sicherungsmechanismen erdacht, um den Verbrauchern das Vertrauen in Fleisch vom Rind zurück zu gegeben: Rinderpass, Ohrmarken, Bestandsverzeichnis und als Herzstück der neuen Sicherheit: Die HIT(Herkunftssicherungs-Identifikationssystem Tier)-Datenbank. Dennoch sind sie weg, die 132 Rinder, einfach auf und davon....

Der Sachse Otmar K. hat die Rinder “gekauft”, aber nicht bezahlt. Er zahle erst, wenn er die Rinderpässe habe, hat er dem Verkäufer S. aus Bayern mitgeteilt. Und Letzterer hat gesagt, er gebe die Rinderpässe erst aus der Hand, wenn auf seinem Konto die 100.000 Euro Kaufpreis für die 132 Rinder eingegangen seien. Das ist ein klassisches Patt. Dabei ist es bis heute geblieben. Otmar K. hat nicht gezahlt. S. hat noch die Rinderpässe. Aber: S. hat die Rinder geliefert und deshalb geklagt: Er will sein Geld. Vor dem Landgericht Leipzig und zuletzt vor dem Oberlandesgericht in Dresden bekam er Recht: Man müsse, so hat Oberlandesrichter Dr. Kaiser gesagt, schon bezahlen, was man bestelle und geliefert bekomme. Damit hat S. einen Titel: Richterlich ist festgestellt, Otmar K. schuldet ihm 100.000 Euro. Doch für S. ist das ein Titel ohne Wert. K. hat kein Geld, schon gar keine 100.000 Euro. Bei K. gibt es nichts zu pfänden, schlicht nichts zu holen, es sei denn die 132 Rinder zurück, doch von denen weiß niemand, wo sie sind, und K. sagt nicht, wohin er sie verfrachtet hat.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen einige der 132 Rinder gewesen sein. Vor Ort weiss man davon nichts. Norbert E., in dessen Stall sie wochenlang unangemeldet gekäut haben sollen, bestreitet, die illegalen Vierbeiner beherbergt zu haben. Eine weitere Spur führt nach Brandenburg. Dort - in einem Stall nahe der nördlichen Landesgrenze sollen einige von ihnen Unterschlupf gefunden haben. Dieser Hinweis kommt von einem aufmerksamen Brandenburger Bauern. Die Rinder, die S. verkauft hat, stammen nämlich aus Frankreich, sind Charolais-Rinder, und die sind zwar verbreitet, fallen aber dennoch auf in Deutschland - eigentlich ...

Doch Brandenburg ist nicht das Ende der Reise: Bis Holland in eine Stadt unweit der deutschen Grenze haben es einige von ihnen geschafft, das belegt eine (inoffizielle) Datenbankabfrage in Holland, deren Ergebnis der SZ vorliegt. Gänzlich unbemerkt von Behörden aller Art haben die Rinder die Grenze überschritten. Doch im Sächsischen Ministerium für Soziales, dem der Verbraucherschutz untersteht, hat man schon Maßnahmen ergriffen. Eine Anfrage wurde an das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gerichtet, auf dass von dort eine Anfrage nach Holland gerichtet werde, Inhalt: Wo sind die 132 Rinder?

Doch was wäre, wenn eines dieser 132 Rinder BSE hätte? In der Tat, so Gerhard Meinecke, Chef-Veterinär des Landkreises Torgau-Oschatz, sei das unkontrollierte Verfrachten von Rindern ein Spiel mit dem Feuer: Habe eines der Tiere eine Krankheit, wobei es sich nicht unbedingt um BSE handeln müsse, sei schnell das Ende für ganze Bestände da. Und von der HIT-Datenbank, so Meinecke, sei er maßlos enttäuscht. Jeder Abgang, jeder Zugang, jede Reise, einfach alles, was einem Rind in seinem durchschnittlich fünf Jahre langen Leben widerfahren kann, soll in HIT dokumentiert sein. Doch: In HIT steht nichts, jedenfalls nichts von den 132 Rindern. Als Abgang sind sie gemeldet und seitdem verschwunden. Und die Tatsache, dass die 132 ohne Pass, ohne Rinderpass, unterwegs waren, hat ihre (Aus-)Reise auch nicht behindert. Der fehlende Pass, so sagt Reinhard Zwanziger, ehemaliger Viehhändler und zwischenzeitlich schärfster Kritiker von HIT, mache nichts. Den könne man einfach nachbestellen, sagen, man habe den alten verloren. So viel zum Rinderpass.

Alphons Kraus, Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten unter dessen Ägide die bundesweite HIT-Datenbank geführt wird, räumt Schwachstellen ein: “Die Datenbank speichert Meldungen zu einem Tier. Sofern ein Rinderhalter der rechtlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachkommt, ist das ein Verstoß des betreffenden Rinderhalters gegen geltendes Recht. Es liegt kein Verstoß der Datenbank vor.” In Deutsch heißt das: Was in HIT steht ist das eine, was in der Wirklichkeit vor sich geht, etwas ganz anderes. Das beweisen nicht zuletzt die 132 Rinder.

HIT schützt nicht vor Rinderhändlern mit einer - in der Diktion von Gerhard Meinecke - entsprechenden “kriminellen Energie“. Wovor schützt HIT überhaupt? Diese Frage ist nicht zuletzt anhand der Liste von Unregelmäßigkeiten, die der SZ vorliegt, berechtigt: Hunderte u.a. sächsischer Rinder sind in HIT als ABGANG verzeichnet, zum Teil seit 1999. Niemand weiss, was mit den Rindern geschehen ist. Sie sind weg - nie wieder aufgetaucht. Sicher ist nur eines: Offiziell geschlachtet wurden die Tiere nicht. Vielleicht sind sie - wie die 132 Rinder - innerhalb der EU-verschoben worden, vielleicht wurden sie schwarz geschlachtet und sind ohne BSE-Test in die menschliche Nahrungskette gelangt. So genau weiss das keiner. So genau will das wohl auch keiner wissen. Rindfleisch ist ein sensibles Thema, der durch BSE entstandene Imageschaden immer noch nicht vollständig behoben. Daher ist es keinem Landwirtschaftsminister recht, wenn er eingestehen muss, dass er keinen Überblick darüber hat, welche und wie viele Rinder wo stehen, wohin welche Rinder verfrachtet und wo sie geschlachtet werden!
© Michael Klein

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Schmerzensgeld für Lebensrettung?

280.000 Euro Schmerzensgeld will Z., ehemaliger Patient im Oschatzer Kreiskrankenhaus von drei seiner behandelnden Ärzte. Mit dieser Klage wird wohl nur sein Anwalt reich.

Es war am 20. November 2002 als Z. im Kreiskrankenhaus Oschatz zusammengebrochen ist. Ein Gehversuch, einer mit dem neuen Hüftgelenk, war vorausgegangen, ein Atemstillstand und hektische Versuche, Z. wiederzubeleben, folgten. Die Versuche hatten Erfolg: Z. lebt, ist aber seitdem behindert - zeitweiliger Sauerstoffmangel im Gehirn ist die Ursache. Z. will Schmerzensgeld, 280.000 Euro, so meint sein Anwalt, seien angemessen.

Den Oschatzer Ärzten macht er eine ganze Reihe von Vorwürfen. Kein Minutenprotokoll hätten die Ärzte angefertigt, während oder nach den Versuchen, Z. wiederzubeleben. Der Anästhesist sei nicht dienstbereit gewesen, weiss der Anwalt weiter, habe zehn Minuten benötigt, um am Ort des Geschehens aufzutauchen. Überhaupt hätten sich die Ärzte auf Wiederbelebungsmaßnahmen beschränkt und zu spät ein Mittel gegen Lungenembolie gespritzt. “Man hätte”, so weiss Anwalt Dr. Bruns, “schon früher bemerken können, dass die Wiederbelebungsmaßnahmen nichts bringen, schon früher die Lungenembolie behandeln müssen”. Überhaupt, so scheine ihm, lägen im Oschatzer Kreiskrankenhaus Organisationsmängel vor.

Landrichter Karl Schreiner versteht des Anwalts Vortrag nicht: “Worauf stützen Sie Ihre Behauptungen?”, “Was behaupten Sie konkret?”, fragt er nach und erfährt auf die erste Frage, dass die Behauptungen ins Blaue hinein aufgestellt wurden, und auf die zweite Frage, dass die Ärzte die Embolie in der Lunge zu spät erkannt und behandelt hätten.

Letzteres ist genug des Vorwurfs. Landrichter Schreiner muss dem nachgehen. Er befragt den Oberarzt. Der erinnert sich gut an die Sache. Z. sei zusammengebrochen, ein Atemstillstand eingetreten. Man habe sofort Wiederbelebungsversuche unternommen, dabei gemerkt, dass Z. darauf nicht reagiere. Glücklicherweise sei der Anästhesist sehr schnell vor Ort gewesen und so habe man gemeinsam eine Verdachtsdiagnose gestellt und dabei auf Lungenembolie getippt. Der Tipp sei richtig gewesen, wie sich im Nachhinein gezeigt habe. Nicht nur der Tipp war richtig, auch das notwendige Medikament sei in erreichbarer Nähe gewesen. Letzteres gehöre nämlich nicht zur Standardausstattung eines Notarztes, sei jedoch im Krankenhaus Oschatz verfügbar gewesen. Das Medikament sei Z. gespritzt worden und nach kurzer Zeit habe Z.’s Herz wieder geschlagen, der Patient wieder gelebt.

Z. hatte zweimal Glück: zum ersten Mal, weil er Ärzte hatte, die auf Verdacht eine Lungenembolie bekämpft haben, und zum zweiten Mal, weil das Medikament zur Bekämpfung der Lungenembolie kurzfristig verfügbar war.

Z. will Schmerzensgeld. Ein Ansinnen mit wenig Aussicht auf Erfolg, aber mit Aussicht auf Anwaltsgebühren, 5.000 Euro hat Anwalt Dr. Bruns schon verdient, weitere 2.500 Euro folgen mit der Beweisaufnahme. Zumindest für ihn rechnet sich die Klage.
© Michael Klein

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Ein sich selbst erhaltendes System

Anton G. muss klagen, vor Gericht und gegen Bernd M.. Zum Klagen wurde er gerade verurteilt, von Landrichter Stephan Oberholz und auf Klage der Dreiheider Agrargesellschaft.

Physiker sind davon überzeugt, dass es kein sich selbst erhaltendes System gibt. Kein System kann sich auf Dauer selbst erhalten, ohne dass ihm von außen Energie zugeführt wird. Keine Badewanne bleibt auf Dauer warm. Im Gegenteil, rasend gleicht sich die Badewassertemperatur der Außentemperatur an, kurz: das Wasser wird kalt, womit auch gleich die Richtung des Energieaustausches deutlich wäre, von warm nach kalt. Physiker suchen nach den Gesetzen der Natur und möglicherweise ist das der Grund dafür, dass sie ein sich selbst erhaltendes System übersehen haben: Die Justiz. Die Justiz hält sich nämlich selbst am Laufen....

Anton G. aus Dreiheide kann dies bestätigen. G. hat zunächst seine Rolle als Beklagter vor das Landgericht Leipzig geführt. Die Mannen von der Agrargesellschaft Heideland haben ihn verklagt. Er solle gefälligst dafür sorgen, dass aus dem Grundbuch eine Eintragung verschwinde, eine Zwangssicherungshypothek. Letztere ist für Bernd M. eingetragen, und zwar auf einem Grundstück, das die Heideländer von Anton G. gekauft haben.

Nun ist die Zwangssicherungshypothek widerrechtlich eingetragen. Sie steht Bernd M. nicht zu, müsste also eigentlich gelöscht werden. Doch so einfach ist das nicht, es ist vielmehr ein amtlicher Vorgang. Der erfordert einen amtlichen Vorlauf. Irgendwer muss die im Grundbuchamt Beschäftigten anweisen, einen Stift in die Hand zu nehmen und Bernd M. mitsamt seiner Zwangssicherungshypothek zu streichen. Nach Lage der Dinge kann das nur ein Richter sein. Das ist es, was die Dreiheider Genossen von Anton G. wollen. Er soll sich einen Anwalt nehmen, und eine Grundbuchberichtigungsklage gegen Bernd M. erheben; zunächst einmal auf eigene Kosten. Das hat G. bislang nicht getan, die Heideländer haben ihn deshalb verklagt, und nun muss er es tun: Der Leipziger Landrichter Stephan Oberholz hat ihn gerade dazu verurteilt.

Und so zieht eine Gerichtsverhandlung eine weitere nach sich und ein Verwaltungsakt, nämlich das Eintragen der Zwangssicherungshypothek zugunsten von Bernd M., gar zwei Gerichtsverhandlungen und mindestens einen weiteren Verwaltungsakt, nämlich das Streichen der Zwangssicherungshypothek zugunsten von Bernd M.. Das ist einfach genial und wenn da nicht die Notwendigkeit wäre, das ganze System mit Geld am Laufen zu halten, dann wäre die Justiz, ja mehr noch, die gesamte Verwaltung, ein sich selbst erhaltendes System....
© Michael Klein

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Getäuschter oder Täuscher?

Dieter L. aus Großkochberg hat einen Radlader verkauft, für 6.300 Euro. Vor dem Landgericht Leipzig hat er nun eingesehen, dass er den Radlader besser wieder zurücknimmt, und dem Käufer die 6.300 Euro zurückgibt.

In 1a-Zustand, so war in einer Zeitungsannonce zu lesen, sei der Kramer Allrad 314t. Aus dem Jahr 1992 sei der Radlader und wiege 2.800 Kilogramm. Dieter L. aus Großkochberg hat den Radlader angepriesen, für 6.900 Euro, inklusive Schaufel und Zubehör.

Andre F. hat den Radlader gekauft, um ihn zu vermieten, F. vermietet nämlich Baumaschinen und ein Kramer Allrad hat in seinem Sortiment gefehlt. Um diese Fehlstelle auszugleichen hat F. einiges in Kauf genommen: Die Betriebserlaubnis hatte Dieter L. gerade nicht zur Hand, als er den Radlader verkaufte, das Typenschild fehlte, aber - immerhin - die Probefahrt verlief gut. Also war der Handel perfekt - und überhaupt: Betriebserlaubnis und Typenschild können ja nachgeliefert werden....

Der Handel war nicht perfekt. Bis heute wartet Andre F. auf die Betriebserlaubnis. Dieter L. hat sie nicht geschickt. Geschickt hat er eine Kopie des Typenschilds. Selbst auf der Kopie ist deutlich zu erkennen, hier wurde manipuliert: Aus dem Baujahr 1988 wurde 1992 gemacht. Und überhaupt, der Kramer Allrad wiegt keine 2.800 Kilogramm, sondern 3.600 Kilogramm und ist zudem kaputt. Die Probefahrt war das letzte, was er getan hat, seitdem ist er mucksmäuschen still und bewegt sich keinen Meter mehr. Kein Wunder, dass Andre F. seine 6.300 Euro zurück haben will. Nur: L. will sie ihm nicht geben. Der Großkochberger sieht dazu keinen Grund.

Den Grund hat ihm nun der Leipziger Landrichter Tom Herberger geliefert: Ein Blinder mit dem Krückstock sehe, dass am Typenschild manipuliert worden sei. Das stelle, so seine juristische Wertung, einen klaren Sachmangel dar und erfülle den Tatbestand einer arglistischen Täuschung. Man kann Einfaches eben auch kompliziert ausdrücken. Wäre Tom Herberger ein Strafrichter, er würde sich dafür interessieren, wer am Typenschild manipuliert hat. Einen versuchten Betrug nennen Strafrichter das. Aber Richter Herberger ist Zivilrichter, und im Zivilrecht, da steht die gütliche Einigung an erster Stelle. Die gütliche Einigung im Streit zwischen Dieter L. und Andre F. sieht wie folgt aus: Letzterer bekommt sein Geld und L. seinen Kramer Allrad zurück. Das spricht der Leipziger Landrichter unter der Überschrift “Vergleich” in sein Diktiergerät und ergänzt noch die Anmerkung von Dieter L., dass er nicht manipuliert habe, vielmehr selbst getäuscht worden sei, von dem, der ihm den Radlader verkauft habe.
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Gehobene Ansprüche

Christoph K. ist nach Leipzig gekommen, um seine Haftstrafe von sechs Monaten reduziert zu bekommen, weil vier Monate reichen, wie sein Anwalt meint. Es ist bei den sechs Monaten geblieben, vier Monate waren Landrichter Jens Kaden zu wenig.

Christoph K. hat besondere Ansprüche an sein Wohnumfeld: Er will von all seinen Elektrogeräten umgeben sein, Einkäufe mit auswärtigem Geld bestreiten und nicht aus seinem “Taschengeld” und vor allem: Er will ein Einzel- und kein Doppelzimmer. Das, so meint er, sei nicht zu viel verlangt.

Nun muss man wissen, dass Christoph K. in Fort Zinna einsitzt, mittlerweile schon seit einem Jahr und dass es ihm dort gar nicht gefällt. Er ist eben Besseres gewohnt, war davor in der JVA-Waldheim und davor in einem Thüringer Gefängnis. In Thüringen, da hat es ihm besonders gut gefallen, besser noch als in Waldheim. Doch die JVA-Torgau, die ist indiskutabel. Von morgens bis abends werde er schikaniert, erzählt er dem Leipziger Landrichter Jens Kaden. So etwas wie in Torgau habe er in den sieben Jahren, die er nun schon in Haft verbracht habe, noch nicht erlebt, durch seinen Wechsel von Waldheim nach Torgau habe er sich um 100 Prozent verschlechtert.

Was tut man, wenn man mit dem Service nicht zufrieden ist? Man stellt einen Verlegungsantrag. Seit Monaten läuft der Antrag von K.. Es zieht ihn nach Mecklenburg-Vorpommern in die JVA-Bützow. Aber, so beklagt er sich, sein Antrag werde torpediert, er einfach nicht verlegt, seit Monaten nicht.

Und so hat sich Christoph K. etwas ausgedacht, um seine Verlegung zu beschleunigen. Sein Mandant, so erklärt der Anwalt von K., habe mit der Brechstange erreichen wollen, dass er verlegt werde. Das ist natürlich nicht wörtlich zu verstehen. K. hat nicht zugehauen, jedenfalls nicht in der JVA-Torgau. K. hat verleumdet, beleidigt und falsch verdächtigt, und zwar einen seiner Wärter und in zwei Briefen. Letztere kann man zwar nur mit viel Phantasie als in Deutsch abgefasst deuten. Doch in der JVA-Torgau hatte man diese Phantasie. Die Folge: Eine Strafanzeige gegen K. wegen Verleumdung, Beleidigung und falscher Verdächtigung, dessen Verurteilung wegen der drei Anklagepunkte zu einer Haftstrafe von weiteren sechs Monaten und seine Berufung gegen das Urteil.

Und nun sitzt er im schwülwarmen Saal des Leipziger Landrichters Jens Kaden hat einen Anwalt zur Seite, der meint, vier Monate reichten für die Beleidigung, die Verleumdung und die falsche Verdächtigung und selbst nur ein Ziel: Er will nach Bützow, weg aus Torgau, so schnell wie möglich.

Er hat sein Ziel nicht erreicht, im Gegenteil: Landrichter Kaden bestätigt das Urteil des Amtsrichters, erteilt Christoph K. damit eine Haftverlängerung von sechs Monaten, und zwar in Torgau, denn Torgau, so erläutert der Richter seinem Angeklagten, sei nun einmal das Gefängnis in Sachsen, wo Mehrfachtäter und solche mit langen Haftstrafen untergebracht seien. Beide Kriterien träfen auf ihn, der er nun einmal zehn Jahre abzusitzen habe und nicht zum ersten Mal in einem Gefängnis säße, zu. Und dass “die in Mecklenburg-Vorpommern” bereit seien quasi aus Freundlichkeit, Geld für die Inhaftierung eines Straftäters zu bezahlen, der - entsprechend diverser Vereinbarungen - in Sachsen eingesperrt werden müsse, sei mehr als zweifelhaft. Christoph K. hat also aller Wahrscheinlichkeit nach nur eine Wahl: Er muss in Torgau “gut Wetter” machen, vielleicht verbessert sich ja dann sein Haftalltag, und wenn nicht, dann bleibt ihm nur, seine Ansprüche zu reduzieren.
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Acht Tage Haft wegen 200 Euro

Reinhard Zwanziger geht ins Gefängnis. Am Montag, den 7. Juni, um 8.00 Uhr tritt er seine Haft an. Acht Tage dauert sie - sofern er nicht 200 Euro zahlt. Zahlt er das Geld, kann er vorzeitig gehen. Das nennen Juristen eine Erzwingungshaft und verhängt hat sie der Bamberger Amtsrichter Kießling.

200 Euro Schulden hat Zwanziger beim Landratsamt Bamberg, 200 Euro, die der dortige Veterinärdirektor Dr. Hermann Knörl als Bußgeld gegen den Pommersfeldener verhängt hat. Reinhard Zwanziger weigert sich, die 200 Euro zu zahlen. Er habe, so sagt er, nichts anderes gemacht, als Veterinärbehörden quer durch Deutschland tun. Nur: Er müsse dafür ein Bußgeld zahlen. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Deshalb zahle er nicht.

Doch beim (Buß-)Geld versteht unser Staat keinen Spaß. Eine ganze Maschinerie hat “der Gesetzgeber” ersonnen, um unwillige Zahler zu beugen. In Kurz: Wer nicht zahlt, wird inhaftiert - natürlich erst - nachdem die Berechtigung des Bußgeldes fristgerecht geprüft wurde.

Im Fall Zwanziger wurde nichts geprüft. Der Pommersfeldener hat die dafür vorgesehenen Fristen versäumt - das Juristenlatein der Rechtsbelehrung falsch verstanden. Sein Bußgeldbescheid wurde ungeprüft rechtskräftig, ist nun da. Und was rechtskräftig da ist, wird in Deutschland vollstreckt: Von “Montag bis Freitag” zwischen 08.00 und 14.00 Uhr kann sich Reinhard Zwanziger in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bamberg melden, hat seinen Ausweis mitzubringen - nicht, dass noch ein anderer für ihn die Haft antritt. In die JVA darf er “Bargeld, Brille” und “übliche Waschutensilien” mitbringen, aber keinen elektrischen Rasierapparat. Nicht mitbringen darf er “Zeitungen, Zeitschriften” und “Waffen”. Das steht auf der “Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft”, die Zwanziger zugegangen ist. Wie gesagt, erzwungen werden soll die Zahlung von 200 Euro Bußgeld, ein Bußgeld, an dessen Statthaftigkeit so wenig Zweifel besteht, dass eben einmal eine Biographie dafür gefährdet werden darf - oder?

Angefangen hat alles im Juni 2001 mit 23 Rindern, die Zwanziger verkauft hat, die aber nicht bezahlt wurden und verschwanden. Damals war der Pommersfeldener noch voller Vertrauen in Verwaltung und Rechtsstaat. Seit September 1999, so hat er damals gedacht, müssen in Deutschland alle Rinder gemeldet, jede ihrer Bewegungen (ob Zugang, Abgang, Schlachtung oder Export) vom Halter der zentralen HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs-Identifikationssystem Tier) mitgeteilt werden. Wenn dem so ist, so hat er gedacht, dann muss in HIT stehen, wo meine Rinder sind. Das stand nicht in HIT, und es war der Anlaß für Zwanziger, sich intensiver um HIT zu kümmern. Er hat geforscht und eine ganze Menge von Daten zu Tage befördert, die belegen, dass in Deutschland nicht alle Rinder erfasst, nicht jede ihrer Bewegungen kontrolliert wird. Und davon, dass kein Rinderfleisch ohne BSE-Test in den Verkauf gelangt, kann schon überhaupt keine Rede sein. Im Zuge seiner Forschung hat der Hobbydetektiv inseriert: Suche Rind ohne (vorgeschriebene) Ohrmarke, ohne (vorgeschriebenen) Tierpass und ohne Eintrag in HIT. Ein solches Rind, so wurden und werden die obersten deutschen Verbraucherschützer nicht müde zu behaupten, gibt es in Deutschland nicht. Zwanziger hat fünf davon gekauft - im Osten, wie er sagt, in Sachsen-Anhalt, um genau zu sein. Eines seiner gekauften Rinder ist verendet. Nichts wäre einfacher gewesen als es schwarz zu schlachten. Niemand hätte es bemerkt. Das Rind hatte keine Identität, war nicht in HIT gemeldet. Zwanziger hat es nicht schwarz geschlachtet, er hat es in der Walsdorfer Tierbeseitigungsanlage abgegeben. Aber: Rinder ohne Ohrmarke und Tierpass und ohne Meldung in HIT gibt es in Deutschland nicht, ergo können sie auch nicht einfach so beseitigt werden. Vielmehr ist ihre (ehemalige) Existenz ein Verstoß gegen gleich mehrere Paragraphen der Viehverkehrsverordnung und wird mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet - und weil Zwanziger die 200 Euro nicht zahlt, muss er in Erzwingungshaft. “Die sofortige Zahlung”, so heißt es auf seiner Ladung, “befreit von der Vollstreckung der Erzwingungshaft, dagegen befreit die Erzwingungshaft nicht von der Zahlung der Geldbuße”.

Stichwort: “Erzwingungshaft”

Wer in Deutschland zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, bekommt ab einer bestimmten Grenze einen Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man sich in der Regel per Einspruch wehren. Doch die Chancen, einen Bußgeldbescheid aus der Welt zu schaffen, sind sehr gering. Ist ein Bußgeldbescheid über, sagen wir 200 Euro, erst einmal rechtskräftig, dann MUSS derjenige, der in bekommen hat, zahlen. Zahlt er nicht, dann wird er dazu gezwungen, per Erzwingungshaft. Anders als der “Normalgläubiger” kann “der Staat” seinen Schuldnern Druck machen, sie durch seine Justizbediensteten, Richter, Staatsanwälte und Vollstreckungsbeamte so lange madig machen, bis sie zahlen. 8 Tage Haft sind 200 Euro beim Amtsgericht Bamberg wert, doch damit ist die Schuld nicht beglichen. Wer auch nach 8 Tagen Erzwingungshaft nicht zahlt, dem drohen weitere vielleicht 8, vielleicht 16 Tage Haft, so lange, bis er zahlt. Aber ein guter Bürger zahlt natürlich - früher oder später ...
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Purpurnes Wolkenkuckucksheim

Seit dem 9. Juni steht fest: Das Ladenschlussgesetz ist der deutschen Juristerei heilige Kuh. Wer daran rütteln will, muss nach Brüssel vor den Europäischen Gerichtshof. Zwischenzeitlich ist viel zum Urteil der acht Weisen aus Karlsruhe geschrieben worden, doch nichts zu dem Gesellschaftsbild, das das Urteil durchzieht, nichts zu den Vorstellungen, die die Karlsruher Richter von dem Land haben, in dem sie leben, und von “der Bevölkerung” dieses Landes, von uns...

Es ist eine Eigentümlichkeit nicht nur des Richteramts, dass dessen Träger sich lieber Vorstellungen von ihrem Souverän (dem Volk) machen als mit Einzelnen davon zu sprechen. Die juristische Landschaft ist bepflanzt mit den ulkigsten Phantasien von uns. Man denke nur an den “situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internetnutzer”, den man am Bundesgerichtshof erfunden hat oder an das “Interesse der Öffentlichkeit”, das Staatsanwälte so gerne bejahen. All diese Konstruktionen haben eines gemeinsam: Weltfremdheit. Sie sind vorgestellte Homunkuli, geben das wieder, was phantasiebegabte Juristen sich denken.

Acht Richter des Bundesverfassungsgerichts pflegen Vorstellungen über “die Bevölkerung” und die Formen, in denen “die Bevölkerung” lebt. In beeindruckender Form durchziehen diese Vorstellungen das Urteil zum Ladenschlussgesetz vom 9. Juni 2004, in keiner Weise durch Zweifel getrübt, wie z.B. die häufig verwendeten Begriffe “stets”, “seit jeher” und Formulierungen wie: “bedarf es keiner Vertiefung” eindrücklich belegen.

Die arbeitsfreie Zeit, so schreiben unsere Verfassungsrichter, diene in erster Linie “zur gemeinsamen Gestaltung des Familienlebens”. Würde das Ladenschlussgesetz gestrichen, dann könnten Frauen “abends ... nicht mehr regelmäßig am Familienleben teilnehmen.” Freizeit an Wochenenden und arbeitsfreie Abende dienten dem Schutz der weiblichen Beschäftigten im Handel. Und Nacharbeit, so haben die Richter erkannt, laufe dem menschlichen Biorhythmus zuwider.

Das Familienleben, so bleibt zu ergänzen, findet für die Richter in der traditionellen Kleinfamilie, bestehend aus Ehemann, Ehefrau, Sohn und Tochter, statt. Das mag in den 50er Jahren annähernd so gewesen sein, aber seit den 50er Jahren ist einige Zeit vergangen: Johann Hahlen, der Präsident des Statistischen Bundesamtes, hat es bemerkt: Die Haushaltsgröße in Deutschland, so sagt er, betrage nur noch 2,13 Personen. Gut, das ist Nonsens, 0,13 Person gibt es nicht, aber der Zahl kann man zumindest eines entnehmen: Vier-Personen-Haushalte sind in Deutschland selten. Tatsächlich lebt rund die Hälfte der Deutschen zu zweit und ohne Kinder oder in Einpersonenhaushalten. Und schon seit einigen Jahren gibt es in Deutschland “immer mehr” nichteheliche Lebensgemeinschaften. Es soll sogar schon welche geben, die obwohl vom gleichen Geschlecht, dennoch zusammenleben - zu zweit.

Vor allem den im Einzelhandel beschäftigten Frauen, gehört die ganze Aufmerksamkeit der Verfassungsrichter. 72,5 Prozent Frauen, so wissen sie, arbeiten im Einzelhandel. 72,5 Prozent, das entspricht rund 1,8 Millionen Beschäftigten, macht gut fünf Prozent aller Beschäftigten und zwei Prozent aller Deutschen. Das Familienleben dieser zwei Prozent entscheidet darüber, wann die restlichen 98 Prozent einkaufen. Damit diese zwei Prozent regelmäßig am abendlichen Familienleben teilnehmen können, machen sich unsere Richter stark: Das Familienleben der Deutschen - so wissen nicht nur Familienforscher - findet abends regelmäßig vor dem Fernseher statt. Ob da ein Zuschauer mehr oder weniger auffällt?

Stellungnahmen haben die Verfassungsrichter eingeholt, um ihre Entscheidung auf eine breite Grundlage zu stellen, Stellungnahmen u.a. vom Wirtschaftsministerium, den Kirchen, der Gewerkschaft und Unternehmerverbänden, Stellungnahmen, deren Inhalt schon vor Abfassung klar war, oder hat jemand gedacht, dass man bei der katholischen Kirche und ver.di gegen das Ladenschlussgesetz ist?

Im Urteil der Verfassungsrichter taucht regelmäßig der Begriff “Bevölkerung” auf. Gemeint sind damit diejenigen, die man mit dem Ladenschutzgesetz schützen muss (fragt sich nur vor wem, denn Bevölkerung, das sind wir doch alle ... auch die Verfassungsrichter). Über “die Bevölkerung” wird munter geschrieben, für “die Bevölkerung” wird einfach entschieden, nur eines wird “die Bevölkerung” nicht: gefragt, und das im Zeitalter der Meinungsforschung. Sind nicht unlängst im Internet, da, wo nach Meinung etlicher Juristen der “situationsadäquat durchschnittlich aufmerksame, informierte und verständige Internetnutzer” unterwegs ist, rund 500.000 Deutsche zu ihrer Meinung über alles Mögliche gefragt worden (Perspektive “Deutschland”), warum nicht auch zum Ladenschlussgesetz? Einen entsprechenden Auftrag hätten die Karlsruher Richter ohne weiteres erteilen können. Und wäre nicht die Meinung von 500.000 Deutschen aussagekräftiger als die von acht Richtern aus Karlsruhe, die meinen, Nachtarbeit laufe dem menschlichen Biorhythmus zuwider? Letzteres ist eine bemerkenswerte Erkenntnis, wissenschaftlich bestenfalls umstritten, und sie kommt gleich nach der Kraft der heilenden Steine und dem Einfluss der Sternenkonstellation auf das eigene Leben. Aber sei’s drum, schließlich findet sich auf den 36 Seiten des Urteils aus Karlsruhe kein einziger Verweis darauf, dass auch Männer im Einzelhandel beschäftigt sind, dass es vorwiegend Männer sind, die Schicht- und Nachtarbeit leisten, z.B. als Wachmänner vor und in den heiligen Hallen des Karlsruher Verfassungsgerichts ... Aber auf Männer kann verzichtet werden, beim Familienleben, und der männliche Biorhythmus ist wohl gegen Nachtarbeit resistent ....
© Michael Klein

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Rinder auf Reisen

132 Rinder sind weg. Bis zum heutigen Tag sind sie verschwunden. Quer durch Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg wurden sie transportiert, und dann verliert sich ihre Spur. Eigentlich kann es das gar nicht geben. In Zeiten von BSE können 132 Rinder nicht einfach verschwinden. Schließlich wurden allerlei Sicherungsmechanismen erdacht, um den Verbrauchern das Vertrauen in Fleisch vom Rind zurück zu gegeben: Rinderpass, Ohrmarken, Bestandsverzeichnis und als Herzstück der neuen Sicherheit: Die HIT(Herkunftssicherungs-Identifikationssystem Tier)-Datenbank. Dennoch sind sie weg, die 132 Rinder, einfach auf und davon....

Der Sachse Otmar K. hat die Rinder “gekauft”, aber nicht bezahlt. Er zahle erst, wenn er die Rinderpässe habe, hat er dem Verkäufer S. aus Bayern mitgeteilt. Und Letzterer hat gesagt, er gebe die Rinderpässe erst aus der Hand, wenn auf seinem Konto die 100.000 Euro Kaufpreis für die 132 Rinder eingegangen seien. Das ist ein klassisches Patt. Dabei ist es bis heute geblieben. Otmar K. hat nicht gezahlt. S. hat noch die Rinderpässe. Aber: S. hat die Rinder geliefert und deshalb geklagt: Er will sein Geld. Vor dem Landgericht Leipzig und zuletzt vor dem Oberlandesgericht in Dresden bekam er Recht: Man müsse, so hat Oberlandesrichter Dr. Kaiser gesagt, schon bezahlen, was man bestelle und geliefert bekomme. Damit hat S. einen Titel: Richterlich ist festgestellt, Otmar K. schuldet ihm 100.000 Euro. Doch für S. ist das ein Titel ohne Wert. K. hat kein Geld, schon gar keine 100.000 Euro. Bei K. gibt es nichts zu pfänden, schlicht nichts zu holen, es sei denn die 132 Rinder zurück, doch von denen weiß niemand, wo sie sind, und K. sagt nicht, wohin er sie verfrachtet hat.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen einige der 132 Rinder gewesen sein. Vor Ort weiss man davon nichts. Norbert E., in dessen Stall nahe bei Schwerin sie wochenlang unangemeldet gekäut haben sollen, bestreitet, die illegalen Vierbeiner beherbergt zu haben. Eine weitere Spur führt nach Brandenburg. Dort - in einem Stall unweit der nördlichen Landesgrenze sollen einige von ihnen Unterschlupf gefunden haben. Dieser Hinweis kommt von einem aufmerksamen Brandenburger Bauern. Die Rinder, die S. verkauft hat, stammen nämlich aus Frankreich, sind Charolais-Rinder, und die sind zwar verbreitet, fallen aber dennoch auf in Deutschland - eigentlich ...

Doch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind nicht das Ende der Reise: Bis Holland in eine Stadt unweit der deutschen Grenze haben es einige von ihnen geschafft, das belegt eine (inoffizielle) Datenbankabfrage in Holland, deren Ergebnis der Märkischen Allgemeinen vorliegt. Gänzlich unbemerkt von Behörden aller Art haben die Rinder die Grenze überschritten.

Doch was wäre, wenn eines dieser 132 Rinder BSE hätte? In der Tat, so Gerhard Meinecke, Chef-Veterinär des sächsischen Landkreises Torgau-Oschatz, sei das unkontrollierte Verfrachten von Rindern ein Spiel mit dem Feuer: Habe eines der Tiere eine Krankheit, wobei es sich nicht unbedingt um BSE handeln müsse, sei schnell das Ende für ganze Bestände da. Und von der HIT-Datenbank, so Meinecke, sei er maßlos enttäuscht. Jeder Abgang, jeder Zugang, jede Reise, einfach alles, was einem Rind in seinem durchschnittlich fünf Jahre langen Leben widerfahren kann, soll in HIT dokumentiert sein. Doch: In HIT steht nichts, jedenfalls nichts von den 132 Rindern. Als Abgang sind sie gemeldet und seitdem verschwunden. Und die Tatsache, dass die 132 ohne Pass, ohne Rinderpass, unterwegs waren, hat ihre (Aus-)Reise auch nicht behindert. Der fehlende Pass, so sagt Reinhard Zwanziger, ehemaliger Viehhändler und zwischenzeitlich schärfster Kritiker von HIT, mache nichts. Den könne man einfach nachbestellen, sagen, man habe den alten verloren. So viel zum Rinderpass.

Alphons Kraus, Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten unter dessen Ägide die bundesweite HIT-Datenbank geführt wird, räumt Schwachstellen ein: “Die Datenbank speichert Meldungen zu einem Tier. Sofern ein Rinderhalter der rechtlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachkommt, ist das ein Verstoß des betreffenden Rinderhalters gegen geltendes Recht. Es liegt kein Verstoß der Datenbank vor.” In Deutsch heißt das: Was in HIT steht ist das eine, was in der Wirklichkeit vor sich geht, etwas ganz anderes. Das beweisen nicht zuletzt die 132 Rinder.

HIT schützt nicht vor Rinderhändlern mit einer - in der Diktion von Gerhard Meinecke - entsprechenden “kriminellen Energie“. Wovor schützt HIT überhaupt? Diese Frage ist nicht zuletzt anhand der Liste von Unregelmäßigkeiten, die der Märkischen Allgemeinen vorliegt, berechtigt: Hunderte u.a. mecklenburgischer Rinder sind in HIT als ABGANG verzeichnet, zum Teil seit 1999. Niemand weiss, was mit den Rindern geschehen ist. Sie sind weg - nie wieder aufgetaucht. Sicher ist nur eines: Offiziell geschlachtet wurden die Tiere nicht. Vielleicht sind sie - wie die 132 Rinder - innerhalb der EU-verschoben worden, vielleicht wurden sie schwarz geschlachtet und sind ohne BSE-Test in die menschliche Nahrungskette gelangt. So genau weiss das keiner. So genau will das wohl auch keiner wissen. Rindfleisch ist ein sensibles Thema, der durch BSE entstandene Imageschaden immer noch nicht vollständig behoben. Daher ist es keinem Landwirtschaftsminister recht, wenn er eingestehen muss, dass er keinen Überblick darüber hat, welche und wie viele Rinder wo stehen, wohin welche Rinder verfrachtet und wo sie geschlachtet werden!
© Michael Klein

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Fehlkalkulation

40.000 Euro wollte man seitens des Landkreises Torgau-Oschatz vor dem Landgericht Leipzig erstreiten. 4.000 Euro sind es geworden. Und die hart erstrittenen Euro reichen nicht annähernd, um die Verfahrenskosten zu decken.

Landrichter Stefan Oberholz eröffnet eine bemerkenswerte Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig mit einer bemerkenswerten Frage: “Wird der Landkreis Torgau-Oschatz immer noch vertreten durch den Herrn R. Schöpp?”. Er wird, und des Richters Frage kann man als politische Unkenntnis eines Leipzigers ansehen oder auch nicht ....

Jedenfalls wäre es, das sei an dieser Stelle orakelt, “Herrn R. Schöpp” wohl am liebsten, gäbe es die Klage, über die Landrichter Oberholz mehrfach verhandelt hat, gar nicht. Geklagt hat - das sei der Fairness halber berichtet - nicht Landrat Schöpp, sondern “der Landkreis”, dessen Chef er nun einmal ist. Verklagt hat man eine Wiesbadener Baufirma, weil die am Neubau der Kfz-Zulassungsstelle in Oschatz gepfuscht haben soll. Ein wahres Reich der Risse sei die Oschatzer Zulassungsstelle: Querrisse verliefen an der Front, schräg ansteigende Risse vom Boden zu Fenstern, es gebe stufenförmige, diagonale und gerade Risse, Risse seien allgegenwärtig, ihre Beseitigung eine kostspielige Angelegenheit, 40.000 Euro dafür mindestens vonnöten.

40.000 Euro hat der Anwalt des Landkreises in Leipzig (bei Stefan Oberholz) eingeklagt. Das musste er, denn die Wiesbadener haben sich geweigert, zu zahlen. Für die Risse, sei man nicht zuständig und überdies seien mit Sicherheit keine 40.000 Euro notwendig, um die Risse zu beseitigen. Wenn zwei sich vor Gericht streiten und sich par tout nicht gütlich einigen wollen, dann freut sich ein Gutachter. Auch die Oschatzer Kfz-Zulassungsstelle wurde begutachtet, jeder Riss einzeln unter die Lupe genommen und herausgekommen ist der gutachterliche Rat, die Risse doch zu füllen, schlicht zu zu spachteln. 190 Euro genügten, so der Gutachter, um die Risse im Keller der Zulassungsstelle zu beseitigen. 650 Euro seien im Erdgeschoss ausreichend und für den Rest des Gebäudes reichten weitere knapp 3.500 Euro hin. 3.500 Euro kostet, nebenbei bemerkt, das Gutachten.

Der gutachterliche Rat doch Spachtel und z.B. Kunstharz oder Silicon in die Hand zu nehmen, hat die Streitparteien dazu bewegt, einen Vergleich miteinander zu schließen. Die Wiesbadener zahlen 4.000 Euro auf das Konto des Landkreis-Anwalts, übernehmen ein Viertel der Kosten, und das war es. Diesen Vergleich hat Landrichter Stefan Oberholz protokolliert, ein teurer Vergleich für den Landkreis: Die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten summieren sich auf gut 12.000 Euro, rund 9.000 Euro trägt der Landkreis. Rechnet man die 4.000 Euro aus Wiesbaden dagegen, bleibt ein Minus von rund 5.000 Euro, 5.000 Euro, die aus Steuergeldern gezahlt werden. Wenn man bedenkt, dass die Mannen um Landrat Schöpp eigentlich 40.000 Euro erstreiten wollten, dann ist das Ergebnis wohl eher als vernichtend zu bezeichnen.
© Michael Klein

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Tote Hühner

Der 11. September hat es an den Tag gebracht. Die Überwachung des Luftraums ist lebenswichtig. Seither vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein Politiker seine Bürger über die Gefahren des internationalen Terrorismus belehrt, um Ausgaben für entsprechende sichernde Überwachungszwecke zu rechtfertigen. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen gibt es im Landkreis Torgau-Oschatz 85 tote Hühner, 85 tote Hühner, die Opfer eines tieffliegenden Militärhubschraubers wurden, der niemandem gehört.

Gerhard Meinecke ist Veterinär beim Landkreis Torgau-Oschatz und hat ein abwechslungsreiches, wenngleich belastendes Leben. Gerade sind vor seiner Nase 132 Rinder verschwunden (die SZ berichtete), und alles Suchen nach ihnen hat sie nicht wieder gebracht, da wird er an einen Fall erinnert, der sich kurz nach der großen Flut, genau: am 13. Oktober 2002 ereignet hat: Damals sei er nach Liptitz, einer kleinen Gemeinde bei Wermsdorf gerufen worden, um tote Hühner in Augenschein zu nehmen und nach Möglichkeit, deren Todesursache zu bestimmen. Letzteres hat Meinecke dann auch getan. Qua Obduktion hat er herausgefunden: Die 85 Tiere sind erstickt, erdrückt von 2415 Artgenossen. Wie konnte das geschehen? Panik, ist die erste Erklärung. In Panik haben die freilebenden Tiere Schutz im Stall gesucht. “Militärhubschrauber”, lautet dafür die Erklärung: Ein solcher - mit zwei Rotorblättern, das ist wichtig - begleitet von zwei anderen und Liptitz tief überfliegend hat aus 2.500 Legehennen, die friedlich im Freien pickten, einen aufgescheuchten Haufen panisch im Stall Schutz suchender Hühner gemacht - zum Schaden von Jürgen S.. Ihm gehörten die Hühner. Ihr Verlust kostet ihn 3.000 Euro, Geld, das er vom Verursacher wieder haben will.

Doch wer war der Verursacher? Das, so hat sich S. gesagt, bekomme ich schnell heraus. Er hat zum Telefon gegriffen und die Bundeswehr angerufen und wurde verwiesen, von einer Stelle zur nächsten. In den Worten des Anwalts von S.: “Man hat meinen Mandanten von Pontius zu Pilatus geschickt”. Es wollte halt niemand zuständig sein. Zwischenzeitlich sind sich die Beamten in den unterschiedlichen Ämtern auch alle einig: Keiner von ihnen übernimmt die Verantwortung, denn: Erstens seien die Militärhubschrauber vom 17. Oktober 2002 keine deutschen Hubschrauber gewesen, zweitens, seien zwar amerikanische Militärhubschrauber am 17. Oktober in der sächsischen Luft gewesen, aber nicht über Liptitz, sondern etliche Kilometer weiter und drittens könnten die Hubschrauber ja auch zivile Hubschrauber gewesen sein. Entsprechend erhalte Jürgen S. keinen Schadensersatz, jedenfalls nicht von der Bundesrepublik Deutschland.

Das ist lustig. Fährt man zu schnell durch eine Stadt, wird man geblitzt. Parkt man an der falschen Stelle, man hat ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer. Vergisst man seine Einkommenssteuer, bekommt man eine Mahnung. Nahezu jeder kleine Verstoß wird von “unseren“ Beamten bemerkt, und ausgerechnet bei der Überwachung des Luftraums, des wichtigen vor Terroristen zu sichernden Luftraums merken sie nichts? So sieht es aus, denn der Anwalt der Bundesrepublik weiss so wenig wie die zuständigen “Wehrbeamten” wer da am 17. Oktober 2002 über Liptitz geflogen ist.

Das ist beunruhigend angesichts der Terrorismusgefahr, die Politiker so gerne beschwören. Aber vielleicht ist es auch nur der billige Versuch, Jürgen S. seinen Schaden nicht ausgleichen zu müssen. Diesen Ausgleich versucht der Liptitzer Hühnerhalter derzeit vor dem Landgericht Leipzig zu erstreiten. Die Chancen dafür stehen gut - sehr gut - schließlich haben mehrere Zeugen die Hubschrauber gesehen. Damit ist die Geschichte noch nicht beendet. Am 17. Oktober 2002, so glaubt Gerhard Meinecke sich zu erinnern, war Manöver in Sachsen. Deshalb sei ihm die Todesursache “Ersticken nach Panik infolge tierfliegenden Militärhubschraubers” plausibel vorgekommen.

Es folgen die Versuche, Meineckes Erinnerung zu bestätigen: Bei der Wehrbereichsverwaltung Ost ist man nicht zuständig, Oberstleutnant Schmidt, Presseinformationsstab der Bundeswehr, wisse aber sicher mehr. Oberstleutnant Schmidt weiss nicht mehr, empfiehlt beim Landratsamt nachzufragen. Die Kommunen würden über Manöver informiert. Die Nachfrage beim Landratsamt ist negativ - im Amtsblatt für den betreffenden Zeitraum, so die Auskunft, stehe nichts. Aber das bedeute nichts. Darin stehe nicht immer alles, was darin stehen müsse.

Die Telefonodyssee geht weiter, führt über ein Verbindungskommando in Torgau und das Wehrbereichskommando III in Erfurt schließlich zu Stabshauptfeldwebel Mario Förster, Pressestelle der Bundeswehr in Dresden. Zwei Rotorblätter, so der Feldwebel, das spreche eindeutig für einen amerikanischen Hubschrauber. Wahrscheinlich, so seine Vermutung, hätten die Verbündeten zu diesem Zeitpunkt eine Verlegeübung durchgeführt. Doch das herauszubekommen habe er keine Chance. Die Amerikaner gäben nämlich keine Informationen heraus. Vielleicht könne man etwas über die NATO herausfinden, aber ohne die Kennung des Hubschraubers sehe er da schwarz. Es ist also wirklich nicht herauszufinden, wer am 17. Oktober 2002, gegen 13.30 Uhr den deutschen Luftraum bei Liptitz benutzt hat. Alles kommt eben immer noch schlimmer als man denkt.
© Michael Klein

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Den Letzten beißen die Hunde

Bovine Sprongiforme Encephalopathie bzw. Encephalitis war eine Zeitlang in aller Munde, nicht in lang, eher in kurz: als BSE oder (mittellang:) Rinderwahnsinn. BSE wird von Prionen, mutierten Eiweißmolekülen verursacht. Prionen stehen im Verdacht, bei Menschen die Creutzfeld-Jakob-Krankheit bzw. die in letzter Zeit aufgetauchte Variante der Krankheit hervorzurufen. Übertragen werden Prionen wohl durch Fleisch, Rindfleisch im Besonderen, das mit ihnen verseucht ist.

Kein Wunder also, dass die Rindfleischesser unter den deutschen Verbrauchern einen gesteigerten Wert darauf legen, dass das, was sie essen, frei von Prionen ist. Schon weil immer wieder Rinder mit BSE auftauchen - so vor knapp zwei Wochen eines aus Königswalde bei Annaberg, das in Bayern geschlachtet wurde.

Unsere Verbraucherschützer haben sich alle Mühe gegeben, nach dem Höhepunkt der BSE-Krise das Vertrauen in Fleisch vom Rind wiederherzustellen - Sicherungsmechanismen wurden eingeführt: Ohrmarken am Rind, Tierpass beim Rinderhalter und BSE-Test nach dem Schlachten. Um Letzteren streiten der Landkreis Torgau-Oschatz vertreten durch seinen Chefveterinär Gerhard Meinecke, der Torgau/Belgeraner Schlachthof Färber und der Freistaat Sachsen, d.h. die sächsische Landesuntersuchungsanstalt. Es geht um Geld, darum, wer die BSE-Tests bezahlt, letztlich um zwischenzeitlich aufgelaufene knapp 180.000 Euro.

Ursprünglich zahlen sollte sie der Schlachthofbetreiber, also Emil Färber. Doch der hat dem entsprechenden Gebührenbescheid des Landkreises Torgau-Oschatz widersprochen. Genau genommen ist der Bescheid auch nicht vom Landkreis, er wird nur durchgereicht: Die Rechnung stammt von der sächsische Landesuntersuchungsanstalt. Dort werden die BSE-Tests vorgenommen, und dort will man auch Geld dafür: 43 Euro abzüglich der 15 Euro, die die EU beisteuert. Bei 2073 BSE-Untersuchungen allein im Juni 2004 ist das ein lohnendes Geschäft - jedenfalls dann, wenn das Geld kommt. Doch um das Geld ist Streit entbrannt, Streit, der zunächst einmal dazu geführt hat, dass Chefveterinär Gerhard Meinecke sich weigert, die Gebührenbescheide an Färber und seinen Schlachthöfe aufrechtzuerhalten. “Die Rechtslage”, so Meinecke, “gibt das nicht her.” Und in der Tat, widersprüchlich sei das, was der Freistaat da regele, sagen drei Leipziger Verwaltungsrichter.

Alles rankt sich um die Frage, ob der BSE-Test unter das Fleischhygienerecht oder das Tierseuchengesetz fällt. Im einen Fall muss der Schlachthof an den Landkreis und der Landkreis an die Landesuntersuchungsanstalt zahlen, im zweiten Fall nicht. Darüber wird vor dem Leipziger Verwaltungsgericht gestritten. Färber streitet mit dem Landkreis, hat Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid eingelegt, den Meinecke, entgegen seiner Überzeugung noch erlassen musste. Der Landkreis streitet mit der Landesuntersuchungsanstalt, sieht keine Grundlage für die Gebühren, die Letztere von ihm haben will.

Zwei Stunden geht das hin und her, dann ist alles gesagt, und die Richter der fünften Kammer dürfen beraten, beraten wem sie nun die immensen Kosten für die BSE-Tests aufbürden, dem Schlachthof, dem Landkreis Torgau-Oschatz oder dem Freistaat.

Ein ganzer Nachmittag ist mit Beratung angefüllt. Am Ende steht gleich mehreres fest: Zum einen gibt es keine Grundlage, auf der der Landkreis Torgau-Oschatz die Gebühren für die BSE-Tests vom Schlachthof erheben könnte - einen entsprechenden Bescheid heben die Richter daher auf. Zum anderen oder dennoch muss der Landkreis die Kosten der BSE-Tests an die Landesuntersuchungsanstalt überweisen. Das sind immerhin noch gut 120.000 Euro. 67.000 Euro haben die Landesuntersucher bereits per Gerichtsvollzieher auf Schloss Hartenfels “vollstrecken” lassen.

Derzeit hat man also beim Landkreis Torgau-Oschatz die schlechtesten Karten. Doch das wird sich ändern. Eine Satzung, so die Leipziger Richter, muss der Landkreis nun erlassen, eine in der steht, dass seine Auslagen für BSE-Tests vom Schlachter zu erstatten sind, und zwar rückwirkend. Langfristig werden die Kosten also u.a. beim Schlachthof Färber hängenbleiben. Bis dahin, dazu braucht man kein Hellseher zu sein, wird noch einige Zeit ins Land gehen, werden noch einige Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Leipzig und dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen stattfinden und Zinsen werden bis dahin auflaufen ...
© Michael Klein

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Die Farbe "Gelb" oder: Wo "Gelb" drauf ist, ist "Post" drin

Gelb und Brief, die Kombination bedeutet Deutsche Post AG. Das haben sich die Postler schützen lassen, sich ein Markenrecht auf “Ginstergelb” gesichert, zum Leidwesen der Bautzener City-Kuriere. Sie müssen - so haben Leipziger Richter entschieden - umspritzen - von gelb auf vielleicht grün oder rot oder orange ...

Wie gut, dass wir Juristen haben. Ohne sie wäre die Welt langweilig, fade und einfach. Mit Ihnen ist sie fade und kompliziert. Wer zum Beispiel einen Briefservice in Konkurrenz zur Deutschen Post AG gründet, wie dies Veit Burmeister im Jahre 1998 getan hat, der darf seine Angestellten nicht einfach in gelben Leibchen herumlaufen lassen, seine Internetseite nicht einfach in gelber und schwarzer Farbe halten und seine Schilder, die muss er auch in anderen Farben gestalten. Das klingt ulkig, aber es ist deutsches Recht: Die Deutsche Post AG hat sich ihr “Ginstergelb” markenrechtlich gesichert, und deshalb kann sie Konkurrenten verbieten, in “Gelb” Briefe auszutragen.

Nun ist das Gelb von Burmeisters Bautzener Kurieren gar nicht “ginstergelb”, sondern schwarz-gelb, schwarz-gelb in Anlehnung an die Handballmannschaft der “schwarzen Pumpe”. Die habe er einst gesponsert, sagt der Chef der Bautzener City Kuriere. Doch das nutzt ihm nichts. Sein (Schwarz-)Gelb erscheint im Zusammenhang mit “Briefen”, und das macht, wie Leipziger Landrichter wissen, das Gelb verwechslungsfähig, “weil es für identische Dienstleistungen steht”. Was die Richter meinen ist dieses: Die Bürger, also wir, könnten einen Brief durch Burmeisters Kuriere transportieren lassen und glauben, wir hätten die Deutsche Post AG beauftragt - das wäre ein fataler Irrtum für die Umsatzkurve der Post AG und ist ein fataler Irrtum über die Auffassungsgabe “der Bürger”. Aber es entscheidet den Rechtsstreit. Weil eine Verwechslungsgefahr besteht muss Burmeister seinen Zustellern andere Leibchen schneidern lassen, seine Schilder in anderen Farben malen und seine Homepage, sagen wir: in roter Farbe halten. Ist ja auch schöner, Rot ... als Gelb. Bis Ende November hat er dafür Zeit.

So sieht es der Vergleich vor dem Landgericht Leipzig vor: Sechs Juristen haben daran mitgewirkt, eine vortreffliche Leistung gebracht, denn nun ist klar: Man kann nicht einfach sein Schild in gelber Farbe anmalen, wenn man als Dienstleistung die Zustellung von Briefen anbietet. Das ist Verbraucherschutz in Vollendung: Nun wissen wir, wenn wir in ein Haus mit gelbem Schild gehen, um dort einen Brief aufzugeben, dass das die Post sein muss und nicht irgend ein Kurier Service. Und wenn wir ins Internet schauen und auf eine Seite gelangen, die gelb hinterlegt ist und bei der sich ständig pop-up-Fenster mit Werbung öffnen, dann wissen wir, das muss die Seite der Deutschen Post AG sein. Das hilft enorm ... im täglichen Leben.

Bleibt noch nachzutragen, dass der ganze Spaß Geld kostet, viel Geld, insgesamt rund 6.000 Euro für Anwälte (5.500 Euro) und Gericht (500 Euro).
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Wettbewerb der Dachziegeln entschieden

Es kommt nicht alle Tage vor, dass vor deutschen Gerichten ein Gütesiegel vergeben wird. Das Prüfsiegel des Leipziger Landgerichts ist auch noch nicht so bekannt, wie das der Stiftung Warentest, aber: Kommt Zeit, kommt Bekanntheit. Der schwäbische Creaton-Ratio und der Meindl-Megaton aus Oberbayern haben im ersten Wettbewerb miteinander konkurriert. Schneesicherheit hieß die Disziplin und gewonnen hat: .... (das wird weiter unten verraten).

Alles beginnt mit der Scheune von Bauer Z.. Die hat Andreas H., Dachdecker aus Torgau, mit Ziegeln bestückt, und zwar so, dass Bauer Z. unzufrieden war. Schon im ersten Winter, so hat er bemängelt, habe es Schnee in seine Scheune geweht, nicht etwa durch die Tür, nein, durch das Dach. Und er habe die Scheune doch decken lassen, damit es drinnen trocken bleibe. Schließlich nutze er sie als Getreidespeicher. Überhaupt: Creaton-Ratio wollte er auf seinem Dach liegen haben und nicht Meindl-Megaton.

Der Dachziegel von Meindl, so hat der Torgauer Dachdecker dagegen gehalten, sei genauso gut wie der Creaton-Ratio. Davon abgesehen, habe sich Z. mit Meindl-Megaton einverstanden erklärt. Und wäre der Bauer nicht zu geizig gewesen, eine Unterspannbahn zu bezahlen, dann wäre die Scheune auch dicht.

Erstens, so Z., habe er noch eine zweite Scheune. Die sei mit Creatons Ziegel gedeckt, habe keine Unterspannbahn und sei dennoch dicht. Zweitens sei seine Scheue ein Getreidespeicher. Ein solcher brauche Luft und keine Unterspannbahn. Letztere sei Gift für das Getreide.

So war der Stand des Streits im März 2003. Damals hat Landrichter Nils Knochenstiern ein wegweisendes Gutachten in Auftrag gegeben: Welcher der beiden Dachziegel ist der Bessere?, war die zu beantwortende Frage. Nun, ein Jahr, (ein Winter) und fünf Monate später ist das Gutachten fertig und Robert Franzen, Nachfolger von Richter Knochenstiern, darf es verlesen. Es ist dies ein dünnes Gutachten, keines das mehrere Leitzordner füllt, wie das zuweilen der Fall ist. Schon auf Seite zehn steht der entscheidende Satz: “Es kann abschließend festgestellt werden”, so schreibt Gutachter Stefan Hemmann, “dass die Meindl-Dachziegel nicht die gleiche Dichtigkeit gegen Treibschnee hat, wie die Creaton-Ratio Dachziegel.” Trotz der Schwierigkeiten mit dem grammatikalischen Geschlecht eines Dachziegels ist dies eine eindeutige Aussage: Erster Träger des Gütesiegels “vom Landgericht Leipzig geprüft” ist Creaton. Die Schwaben haben gewonnen, die Oberbayern in Punkto “Schneesicherheit” ausgestochen.

Den Prozeß in Leipzig hat das nicht entschieden, den Streit nur verlagert. Bauer Z. und Dachdecker H. streiten nun nicht mehr über die Frage, welcher Dachziegel ist der beste, sondern über die Frage, hat Z. einen schneesicheren Dachziegel bestellt und Andreas H. ihn nicht geliefert, oder hat Z. keinen schneesicheren Ziegel bestellt (und H. einen solchen geliefert...)? Gestritten wird im Übrigen um 43.000 Euro.
© Michael Klein

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Pauschalvertrag ist gleich Risikovertrag

Um rund 9.300 Euro haben sich der Bauunternehmer Werner S. und der Abwasserzweckverband Heidelbach gestritten - erst vor dem Landgericht Leipzig, dann vor dem Oberlandesgericht in Dresden. Beide Male hat S. verloren.

Werner S. hat mit seinen Arbeitern an der Langenreichenbacher Kläranlage gebaut, er hat sie erweitert, um genau zu sein. Rund 670.000 Euro hat er dafür bekommen, pauschal für seine Leistungen, pauschal deshalb, weil sich die Heidelbacher und S. auf einen Pauschalvertrag geeinigt hatten. Soweit so gut. Doch es gab Streit, Streit um ein Geländer. 17,2 Meter Geländer seien zu erstellen, so stand in der Ausschreibung. 17,2 Meter Geländer hat S. seiner Kalkulation zu Grunde gelegt und in den Pauschalpreis einfließen lassen, 92,2 Meter sind es letztlich geworden. Die Ausschreibung war, was das Geländer betraf, schlicht falsch.

85 Meter Geländer, so hat Werner S. gerechnet, habe er mehr gebaut, 9.293,56 Euro mehr Aufwand als kalkuliert gehabt. 9.293,56 Euro hat er den Heidelbachern zusätzlich, also über den vereinbarten Pauschalpreis hinaus, in Rechnung gestellt. Die Heidelbacher haben mit dem Kopf geschüttelt. Pauschalpreis sei Pauschalpreis. Werner S. hat geklagt.

Die erste Abfuhr hat er sich vor dem Landgericht Leipzig geholt. Ein Pauschalvertrag sei ein Risikovertrag, für beide Seiten, denn beide könnten sich verkalkulieren: Verkalkuliere sich S., dann schmälere dies seinen Gewinn, verkalkulierten sich die Heidelbacher, dann hätten sie mehr bezahlt als notwendig gewesen wäre. Nun, nicht Letztere, sondern Ersterer hat sich verkalkuliert und ist sauer.

Erst werde ihm eine falsche Ausschreibung untergejubelt, und dann bleibe er noch auf den Kosten sitzen, das sei ja wohl ein Unding. Der Anwalt von S. hat die Sache juristischer betrachtet. In der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) stehe, dass die Mehrleistungen bei einem Pauschalvertrag 20 Prozent nicht übersteigen dürften. Was in der VOB fehlt, ist die Basis für die 20 Prozent: Sind 20 Prozent der konkreten Leistung (Geländer) gemeint oder 20 Prozent des Pauschalpreises? 20 Prozent der konkreten Leistung meinen Werner S. und sein Anwalt, wenig überraschend. Und 92,2 tatsächliche Geländermeter sind ja auch gut 540 Prozent mehr als ausgeschriebene 17,2 Geländermeter. Der Leipziger Richter Jürgen Quakernack hat anders gerechnet, die Mehrleistung (9.293,56 Euro) auf den Pauschalpreis (rund 670.000 Euro) prozentuiert. Und siehe da es kam ein Mehraufwand von nur 1,3993 Prozent heraus. Und weil 1,3993 Prozent weniger als 20 Prozent sind und Jürgen Quakernack der Richter ist, wurde die Klage von Werner S. abgewiesen.

S. ist nach Dresden gegangen, hat die Richter des 9. Zivilsenats nachrechnen lassen. Ergebnis: 1,3993 und nicht 540 Prozent Mehraufwand. Damit, so die Oberrichter, weiche “die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehen Leistung nicht so erheblich” ab, “dass ein Festhalten an der Pauschalsumme” nicht mehr zumutbar sei. Kurz und bündig und auf vier Seiten haben sie die Klage von Werner S. abgewiesen.

Für die Heidelbacher heißt das, Sie müssen keine 9.293,56 Euro an Werner S. überweisen. Für S. heißt das, sein Mehraufwand hat sich um gut 6.400 Euro (Kosten für Anwälte und Gericht) erhöht.
© Michael Klein

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Schiffbruch auch vor dem Oberlandesgericht

Vor zwei Instanzen hat Heiko D. versucht, 11.000 Euro von seinem ehemaligen Anwalt zu bekommen. Er hat sie nicht bekommen, muss vielmehr seinerseits Geld zahlen: Gut 5.000 Euro für Gericht und Anwälte.

Einst wurde eine Forderung gegen Heiko D. erhoben: Gut 14.000 Euro sollte er alles in allem zahlen. D. hat Anwalt1 beschäftigt, um die Forderung abzuwehren. Gemeinsam zog man vor das Landgericht Leipzig und schloss dort einen Vergleich: 11.000 Euro hat er D. gekostet.

Dann kam Anwalt2. An seiner Seite versuchte Heiko D. die 11.000 Euro zurückzuholen, und zwar von Anwalt1. Der habe ihm, so erklärt D., zum Vergleich geraten. Das sei ein falscher Rat gewesen und ein teurer obendrein. “Diesen Vergleich”, so hat Anwalt2 zu Anwalt1 gesagt, “hätten Sie nie schließen dürfen.” Dieser Vergleich, so hat Anwalt1 gesagt, sei die günstigste Möglichkeit gewesen, den Rechtsstreit zu beenden.

Im Rechtsstreit ging es - ganz nebenbei bemerkt - um ein gedecktes Dach, die Frage, ob der Dachdecker bezahlt oder des Daches Deckung ein Geschäft auf Gegenseitigkeit und an der Steuer vorbei war. Diese Frage interessiert jedoch nicht mehr. Im Streit mit Anwalt1 geht es einzig um die Frage: War der Rat zum Vergleich eine Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht?

Er war es nicht, hat der Leipziger Landrichter Stefan Oberholz entschieden. Hätte Anwalt1 nicht zum Vergleich geraten, die Sache wäre für Heiko D. noch teurer, D. voll verurteilt worden. Das hat er dem Mockritzer schriftlich gegeben, als Urteil. D. und sein Anwalt haben dagegen opponiert, Berufung eingelegt, sind nach Dresden vor das Oberlandesgericht gezogen. Dort haben Sie die Berufung zurückgenommen.

Die Mannen um Oberlandesrichter Zeh ließen von Anfang an keinen Zweifel aufkommen: Die Berufung, so haben sie verkündet, sei ohne Aussicht auf Erfolg, es daher das Beste, sie zurück zu nehmen. Nach kurzer Beratung mit Anwalt2 hat Heiko D. getan, was ihm geraten wurde, es bei einem Urteil belassen. Bleibt das Fazit zu ziehen: Die 11.000 Euro hat D. nicht bekommen. Dafür muss er gut 5.000 Euro (konservativ gerechnet) zahlen, und zwar an Anwalt1 und Anwalt2 und an die Gerichtskasse. Letztere macht mit knapp 1000 Euro den geringsten Batzen.

Eigentlich ist das nicht schlecht, wenn man als Anwalt verklagt wird: Zunächst verdient man die Gebühren, weil man seinen Mandanten vertreten hat. Dann verdient man die Gebühren, weil man von seinem Mandanten verklagt wurde. Ein ganz lukratives Geschäft, jedenfalls dann, wenn man wie Anwalt1 am Ende als Sieger hervorgeht.
© Michael Klein

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Das große Durcheinander

Dass mit Rindern viel Geld verdient werden kann, das wissen nicht nur Rinderzüchter. Innerhalb der Europäischen Union ist die Aufzucht, Hege und das Schlachten von Rindern ein hoch bezuschusstes Geschäft: Schlacht- und Extensivierungsprämien, Prämien für Bullen und Ochsen sowie diverse Formen von Ergänzungsbeträgen künden davon.

Doch das Geschäft mit den Rindern ist auch ein stark reglementiertes - schon wegen BSE: Tests sind für Rinder ab einem bestimmten Schlachtalter vorgeschrieben, und jedes Rind hat seine eigene Identität: Ohrmarke, Tierpass und Eintrag in der Einwohnermeldedatei für Rinder, der HIT-Datenbank (HIT = Herkunftssicherungs-Identifikationssystem Tier), sollen für größtmögliche Sicherheit der Verbraucher sorgen. Aber sie tun es nicht, um genau zu sein, es herrscht ein riesiges Durcheinander.

Problem eins: Rinderhalter melden nicht alles, was sie melden müssen

“Die Datenbank”, so sagt Alphons Kraus, der Pressesprecher des Bayerischen Staasministeriums für Landwirtschaft und Forsten, wo man für HIT verantwortlich ist, “speichert Meldungen zu einem Tier. Sofern ein Rinderhalter der rechtlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachkommt, ist das ein Verstoß des betreffenden Rinderhalters gegen geltendes Recht. Es liegt kein Verstoß der Datenbank vor.” In Deutsch heißt das: Was in HIT steht, ist das eine, was in der Wirklichkeit vor sich geht, etwas ganz anderes.

Das zeigt sich zum Beispiel an 132 Rindern, die in Sachsen verschwunden sind. Der letzte Eintrag in HIT lautet “Korrektes Verlassen des Betriebes” nur: nach dem korrekten Verlassen sind die Rinder nicht mehr aufgetaucht - sehr zum Verdruss unterschiedlicher Veterinärämter, in denen die zuständigen Veterinäre nach dem Verbleib der Rinder gefragt, nur mit den Schultern zucken und feststellen können, dass ihnen HIT bei der Suche auch nicht weiterhilft.

Problem zwei: Nahezu jeder kann Daten manipulieren

Gerhard K., Bauer aus Niedersachsen, hat in Schleswig-Holstein einen Bullen schlachten lassen. Und als er das in HIT eintragen wollte, da hat er nicht schlecht gestaunt. Sein Bulle, so stand da in der Datenbank, sei schon einmal geschlachtet worden, drei Monate zuvor und in Franken. Trotz aller Befürchtungen, die mit der Genforschung verbunden sind, Rinder, die zweimal geschlachtet werden können, gibt es derzeit nur in HIT.

Im fränkischen Schlachthof wo K.’s Bulle zum “ersten Mal” geschlachtet wurde, hat man einen Wiegeschein und einen Tierpass. Der Bulle, der gewogen wurde, entspricht K.’s Bullen, doch er ist mit falschen Papieren unterwegs: die Identitätsnummer auf dem Tierpass endet auf 670 und nicht auf 679. Das kann es eigentlich nicht geben. Und es kommt noch dicker. Die bayerische Fleischprüfung wurde für einen Bullen mit der Nummer 679 durchgeführt. Doch 679, das ist die Nummer von K.’s Bullen, und der käute zum Zeitpunkt der bayerischen Fleischprüfung in einem niedersächsischen Stall. Und überdies: In HIT steht etwas ganz anderes! In HIT steht, dass der Bulle mit der Nummer 670 in Franken geschlachtet wurde. Doch für eine Nummer 670 gab es nie eine Fleischprüfung, ergo kann Bulle “670" eigentlich nicht geschlachtet worden sein. Oder doch?

Der Niedersachse Heinz H. ist der ehemalige Besitzer des Bullen “670", er hat ihn Anfang des Jahres 2004 nach Franken zum Schlachten verkauft. Nach Franken transportiert hat ihn Heinz V. aus Nordrhein-Westfalen, ebenso wie den Bullen mit der geliehenen “679"er Identität. Laut HIT und der Auskunft des Schlachthofbetreibers ist in Franken jedoch nur ein Bulle angekommen.

Wie kann man dieses Durcheinander entwirren? “Das ist ein Zahlendreher”, erklärt Richard Carmanns, der für die HIT-Datenbank Verantwortliche, das Durcheinander: Statt 670 sei eben 679 eingegeben worden. Das allerdings gleich viermal hintereinander: zwei Verkäufer, ein Transporteur, ein städtischer Bediensteter des Veterinäramts, sie alle haben statt der 670 die 679 eingegeben. Das ist des Zufalls zu viel, und hat zur Voraussetzung, dass tatsächlich nur Bulle 670 in Franken ankam. Doch 670 und 679 sind von unterschiedlichen Orten nach Franken geschafft worden: Die Reise von 670 beginnt in Niedersachsen, die von 679 in Nordrhein-Westfalen - also kein Zahlendreher, sondern zwei Bullen?!

In Franken wurden zwei Bullen geschlachtet, aber nur einer wurde (offiziell) abgerechnet. Das ist eine andere Erklärung: Schwarzschlachtung unter den Augen der HIT-Betreiber. Die Schlachtung eines Rindes mit geliehener Identität, eines, das nach Nordrhein-Westfalen geschleust wurde und von dort aus mit falschen Papieren und noch am selben Tag nach Franken verfrachtet wurde. Das würde zumindest das Durcheinander in HIT erklären. Und nun braucht es einen Forensen, um aus den Überresten des einst stolzen Bullen zu rekonstruieren, von wo er gekommen ist.

Und was bedarf es, um die HIT-Datenbank zu einem verlässlichen Instrument des Verbraucherschutzes zu machen? Hier ist guter Rat teuer. Allzu einfach ist die Meldepflicht auszutricksen, allzu leicht die Datenbank mit falschen Einträgen zu füttern ... Bleibt abschließend zu fragen, welcher Bestand wohl gekeult worden wäre, wenn die Untersuchung der bayerischen Fleischprüfer und von Nummer 679 ergeben hätte, dass 679 BSE hatte? Ein bayerischer Bestand aus der Gegend von Rosenheim wäre vernichtet worden, und das obwohl die richtige Nummer 679 putzmunter in einem niedersächsischen Stall stand!
© Michael Klein

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